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Quiz: Berufsausbildungsvertrag (Schwer)
Fortschritt
Frage 1 von 5
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5
Ein Auszubildender möchte nach der Probezeit kündigen. Welche Möglichkeiten hat er nach § 22 BBiG?
Keine Kündigung möglich nach der Probezeit
Nur fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Kündigung mit 4 Wochen Frist oder fristlose Kündigung bei Aufgabe des Berufs oder Aufnahme eines Studiums
Jederzeit ohne Frist und ohne Grund
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Achievement freigeschaltet!
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