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Quiz: Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG (Schwer)
Fortschritt
Frage 1 von 5
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5
Ein Auszubildender wird am 1. März 18 Jahre alt. Hat er für das laufende Jahr noch Anspruch auf den erhöhten JArbSchG-Urlaub?
Ja, da er zum Jahresanfang noch unter 18 war
Nein, da der Stichtag für den Urlaubsanspruch nach JArbSchG der 1. Januar des jeweiligen Jahres ist
Der Urlaub wird anteilig berechnet
Ab dem 18. Geburtstag gilt ausschließlich das BUrlG
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