Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Betroffenenrechte

Rechte von Personen, deren Daten verarbeitet werden (z.B. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung).

Definition

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärkt die Rechte der Bürger über ihre eigenen Daten. Diese sogenannten Betroffenenrechte sind in den Artikeln 12 bis 23 der DSGVO geregelt. Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss Prozesse etabliert haben, um Anfragen von Betroffenen innerhalb einer strengen Frist (in der Regel ein Monat) kostenlos zu beantworten.

Die wichtigsten Betroffenenrechte im Überblick

  • Art. 15 - Auskunftsrecht: Die Person darf fragen: 'Verarbeitet ihr Daten von mir? Wenn ja, welche, wofür und an wen gebt ihr sie weiter?' Das Unternehmen muss eine kostenlose Datenkopie zur Verfügung stellen.
  • Art. 16 - Recht auf Berichtigung: Sind gespeicherte Daten falsch (z.B. nach einer Heirat oder einem Umzug), muss das Unternehmen diese unverzüglich korrigieren.
  • Art. 17 - Recht auf Löschung ('Recht auf Vergessenwerden'): Die Person kann verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden, wenn der Zweck der Speicherung weggefallen ist oder sie ihre Einwilligung widerruft.
  • Art. 20 - Recht auf Datenübertragbarkeit: Die Person kann ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format (z.B. CSV-Datei) anfordern, um sie zu einem anderen Anbieter mitzunehmen (z.B. beim Wechsel des Stromanbieters).

Die IHK-Prüfungsfalle: Löschung vs. Aufbewahrungsfrist

Ein absoluter Klassiker in der Abschlussprüfung: Ein Kunde fordert nach Art. 17 DSGVO die sofortige Löschung seiner Daten. Das Unternehmen hat jedoch noch Rechnungen des Kunden aus dem Vorjahr. Lösung: Das Recht auf Löschung gilt nicht absolut! Gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z.B. 10 Jahre für Buchungsbelege nach § 147 AO oder 6 Jahre für Handelsbriefe nach § 257 HGB) haben Vorrang. Die Daten dürfen nicht gelöscht werden. Sie müssen stattdessen in der Verarbeitung eingeschränkt (gesperrt) werden, sodass sie z.B. nicht mehr für Werbemails genutzt werden können, aber für das Finanzamt erhalten bleiben.

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