Glossar — N
Das vorrangige Recht des Käufers bei einem Mangel, vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels zu verlangen, entweder durch Reparatur (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Sache (Nachlieferung).
Details lesen →Ein Kofferwort aus „Net“ (für Internet) und „Etiquette“ (Verhaltensregeln), das die ungeschriebenen Regeln für höfliches und angemessenes Verhalten in der elektronischen Kommunikation beschreibt.
Details lesen →Der Geldbetrag, der nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt übrig bleibt und an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
Details lesen →Passender Kurs: Lernfeld 6: Wertströme erfassen und beurteilen
Die Rechtsfolge, dass ein Rechtsgeschäft von Anfang an (ex tunc) als rechtlich unwirksam gilt.
Details lesen →Ein Grundsatz der ordnungsmäßigen Buchführung, der vorschreibt, dass von mehreren möglichen Werten für einen Vermögensgegenstand immer der niedrigste anzusetzen ist.
Details lesen →Passender Kurs: Lernfeld 6: Wertströme erfassen und beurteilen
Eine Methode zur Bewertung und zum Vergleich von mehreren Alternativen anhand von verschiedenen, gewichteten Kriterien, insbesondere für qualitative Merkmale.
Details lesen →Passender Kurs: Lernfeld 4: Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen