Glossar — N

Das vorrangige Recht des Käufers bei einem Mangel, vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels zu verlangen, entweder durch Reparatur (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Sache (Nachlieferung).

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Passender Kurs: Lernfeld 3: Aufträge bearbeiten

Ein Kofferwort aus „Net“ (für Internet) und „Etiquette“ (Verhaltensregeln), das die ungeschriebenen Regeln für höfliches und angemessenes Verhalten in der elektronischen Kommunikation beschreibt.

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Passender Kurs: Lernfeld 7: Gesprächssituationen gestalten

Der Geldbetrag, der nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt übrig bleibt und an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.

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Passender Kurs: Lernfeld 6: Wertströme erfassen und beurteilen

Die Rechtsfolge, dass ein Rechtsgeschäft von Anfang an (ex tunc) als rechtlich unwirksam gilt.

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Passender Kurs: Lernfeld 3: Aufträge bearbeiten

Ein Grundsatz der ordnungsmäßigen Buchführung, der vorschreibt, dass von mehreren möglichen Werten für einen Vermögensgegenstand immer der niedrigste anzusetzen ist.

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Passender Kurs: Lernfeld 6: Wertströme erfassen und beurteilen

Eine Methode zur Bewertung und zum Vergleich von mehreren Alternativen anhand von verschiedenen, gewichteten Kriterien, insbesondere für qualitative Merkmale.

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Passender Kurs: Lernfeld 4: Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen