Nettogehalt
Der Geldbetrag, der nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt übrig bleibt und an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
Definition des Nettogehalts
Das Nettogehalt, oft auch als Nettoverdienst oder Auszahlungsbetrag bezeichnet, ist der Teil des Arbeitseinkommens, der einem Arbeitnehmer nach Abzug aller gesetzlichen Abgaben tatsächlich zur Verfügung steht. Es ist der Betrag, der auf das Bankkonto des Mitarbeiters überwiesen wird. Die Differenz zwischen dem Bruttogehalt und dem Nettogehalt wird als Lohnabzüge bezeichnet.
Berechnung des Nettogehalts
Die Berechnung ist ein mehrstufiger Prozess, der vom Bruttogehalt ausgeht:
Bruttogehalt
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag (falls anfallend)
- Kirchensteuer (falls anfallend)
- Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung
- Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung
- Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung
- Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung
= Nettogehalt
Bedeutung im Kontext Büromanagement
Obwohl in der Buchhaltung primär mit Bruttowerten gearbeitet wird, ist das Nettogehalt für Kaufleute im Büromanagement von hoher praktischer Relevanz:
- Personalwesen: Mitarbeiter haben oft Fragen zu ihrer Gehaltsabrechnung. Eine Kauffrau für Büromanagement sollte in der Lage sein, den Weg vom Brutto zum Netto nachvollziehbar zu erklären und die einzelnen Abzüge zu erläutern. Dies fördert die Transparenz und die Mitarbeiterzufriedenheit.
- Lohn- und Gehaltsabrechnung: Das Ergebnis der monatlichen Abrechnung ist die Ermittlung des korrekten Nettogehalts für jeden einzelnen Mitarbeiter. Dieser Betrag muss exakt stimmen, da er die Grundlage für die Banküberweisung ist.
- Rechnungswesen/Buchhaltung: Das Nettogehalt wird buchhalterisch als „Verbindlichkeit aus Lohn und Gehalt“ (SKR03: Konto 1740) erfasst. Es stellt eine kurzfristige Schuld des Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeitern dar, die zum Zahltag beglichen wird. Die Buchung der Auszahlung lautet dann:
1740 Vbl. aus Lohn und Gehaltan1200 Bank.
Praxisbeispiel bei der Lernleicht GmbH
Laura Müllers Bruttogehalt beträgt 1.050,00 €. Nach Abzug von insgesamt 241,74 € für Steuern und ihren Anteil an der Sozialversicherung verbleibt ein Nettogehalt von 808,26 €. Die Buchhalterin, Frau Richter, bucht diese 808,26 € auf das Konto 1740 im Haben. Am letzten Bankarbeitstag des Monats veranlasst sie die Überweisung dieses Betrags von der Hausbank der Lernleicht GmbH, der Stadtsparkasse München, auf Lauras privates Girokonto. Mit der Überweisung wird die Verbindlichkeit wieder ausgebucht.
Prüfungsrelevanz
In der IHK-Prüfung ist es wichtig, das Nettogehalt korrekt berechnen und buchhalterisch zuordnen zu können. Eine typische Aufgabe könnte lauten: „Gegeben ist ein Bruttogehalt und die Summe der Abzüge. Ermitteln Sie das Nettogehalt und bilden Sie den Buchungssatz für die Banküberweisung.“ Der häufigste Fehler ist, das Nettogehalt mit dem Personalaufwand zu verwechseln. Das Nettogehalt ist kein Aufwand, sondern nur der Auszahlungsanteil des bereits als Aufwand erfassten Bruttogehalts.
Verwandte Begriffe: Bruttogehalt, Auszahlungsbetrag, Lohnabzüge, Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt.
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