Nettogehalt
Der Geldbetrag, der nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt übrig bleibt und an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
Nettogehalt: Definition und Abgrenzung
- Definition: Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer nach Abzug aller gesetzlichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoentgelt.
- Synonyme: Nettoverdienst, Auszahlungsbetrag.
- Formel: Nettogehalt = Bruttogehalt - (Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer) - (AN-Anteil zur KV + RV + AV + PV).
Buchhalterische Erfassung (SKR03)
- Das Nettogehalt stellt eine kurzfristige Verbindlichkeit des Unternehmens gegenüber dem Arbeitnehmer dar.
- Erfassung bei Gehaltsabrechnung: Das Nettogehalt wird auf dem passiven Bestandskonto
1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehaltim Haben erfasst. Es ist die Gegenbuchung zu einem Teil des Aufwandskontos4120 Gehälter.
Buchungsausschnitt:4120 Gehälteran1740 Vbl. aus Lohn und Gehalt. - Erfassung bei Zahlung: Die Auszahlung des Nettogehalts führt zum Ausgleich der Verbindlichkeit und zur Minderung des Bankguthabens. Dies ist eine erfolgsneutrale Aktiv-Passiv-Minderung.
Buchungssatz:1740 Vbl. aus Lohn und Gehaltan1200 Bank.
Prüfungsrelevanz
- Fokus: Korrekte Zuordnung des Nettobetrags zum Verbindlichkeitskonto 1740 und Beherrschung des Buchungssatzes für die Auszahlung.
- ⚠️ Prüfungsfalle: Das Nettogehalt darf niemals direkt auf ein Aufwandskonto gebucht werden. Der Aufwand ist immer das Bruttogehalt. Das Nettogehalt ist lediglich der Auszahlungsanteil dieses Aufwands.
Passender Kurs
Lernfeld 6 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Wertströme erfassen und beurteilen.
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