Nettogehalt

Der Geldbetrag, der nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt übrig bleibt und an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.

Nettogehalt: Definition und Abgrenzung

  • Definition: Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer nach Abzug aller gesetzlichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoentgelt.
  • Synonyme: Nettoverdienst, Auszahlungsbetrag.
  • Formel: Nettogehalt = Bruttogehalt - (Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer) - (AN-Anteil zur KV + RV + AV + PV).

Buchhalterische Erfassung (SKR03)

  • Das Nettogehalt stellt eine kurzfristige Verbindlichkeit des Unternehmens gegenüber dem Arbeitnehmer dar.
  • Erfassung bei Gehaltsabrechnung: Das Nettogehalt wird auf dem passiven Bestandskonto 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt im Haben erfasst. Es ist die Gegenbuchung zu einem Teil des Aufwandskontos 4120 Gehälter.
    Buchungsausschnitt: 4120 Gehälter an 1740 Vbl. aus Lohn und Gehalt.
  • Erfassung bei Zahlung: Die Auszahlung des Nettogehalts führt zum Ausgleich der Verbindlichkeit und zur Minderung des Bankguthabens. Dies ist eine erfolgsneutrale Aktiv-Passiv-Minderung.
    Buchungssatz: 1740 Vbl. aus Lohn und Gehalt an 1200 Bank.

Prüfungsrelevanz

  • Fokus: Korrekte Zuordnung des Nettobetrags zum Verbindlichkeitskonto 1740 und Beherrschung des Buchungssatzes für die Auszahlung.
  • ⚠️ Prüfungsfalle: Das Nettogehalt darf niemals direkt auf ein Aufwandskonto gebucht werden. Der Aufwand ist immer das Bruttogehalt. Das Nettogehalt ist lediglich der Auszahlungsanteil dieses Aufwands.

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Lernfeld 6 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Wertströme erfassen und beurteilen.

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