Nacherfüllung

Das vorrangige Recht des Käufers bei einem Mangel, vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels zu verlangen, entweder durch Reparatur (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Sache (Nachlieferung).

Definition und rechtliche Grundlage

Die Nacherfüllung ist das zentrale und vorrangige Recht des Käufers im Gewährleistungsfall. Es ist in § 439 BGB geregelt und gibt dem Käufer den Anspruch, vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Die Nacherfüllung steht an erster Stelle der Mängelrechte aus § 437 BGB. Das bedeutet, der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich immer zuerst die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, bevor er weitergehende Rechte wie Rücktritt oder Minderung geltend machen kann. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle für die Nacherfüllung erforderlichen Kosten zu tragen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Das Wahlrecht des Käufers

Ein wesentliches Merkmal der Nacherfüllung ist das Wahlrecht des Käufers. Er kann zwischen zwei Arten der Nacherfüllung wählen:

  • Nachbesserung: Hierbei wird der Mangel an der ursprünglich gelieferten Sache beseitigt, also eine Reparatur durchgeführt.
  • Nachlieferung: Hierbei liefert der Verkäufer eine neue, mangelfreie Sache als Ersatz für die mangelhafte Sache. Die mangelhafte Sache muss der Käufer dem Verkäufer zurückgeben.

Dieses Wahlrecht ist jedoch nicht unbegrenzt. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (§ 439 Abs. 4 BGB). In diesem Fall beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf die andere Art der Nacherfüllung.

Bedeutung im Büromanagement

Im Beschaffungsprozess ist die Nacherfüllung der erste und wichtigste Schritt bei einer Reklamation. Auszubildende im Büromanagement müssen lernen, in einer Mängelrüge klar und deutlich den Anspruch auf Nacherfüllung zu formulieren. Dabei sollten sie auch das Wahlrecht aktiv nutzen und die für das Unternehmen vorteilhaftere Variante wählen. Bei einem defekten Bürostuhl könnte dies die schnelle Lieferung eines neuen Stuhls sein, um den Arbeitsplatz schnell wieder nutzbar zu machen, anstatt auf eine langwierige Reparatur zu warten. Die Kommunikation mit dem Lieferanten über die Modalitäten der Nacherfüllung (Abholung der alten Ware, Liefertermin der neuen Ware) ist eine typische Aufgabe in der Sachbearbeitung.

Praxisbeispiel

Die Lernleicht GmbH erhält eine Lieferung von 10 Laptops, von denen einer einen defekten Bildschirm hat. Laura Müller reklamiert den Mangel bei der TechOffice Systems KG. In ihrer E-Mail fordert sie unter Berufung auf ihr Wahlrecht nach § 439 BGB die Nachlieferung eines neuen Laptops innerhalb von 7 Tagen. Sie argumentiert, dass eine Reparatur zu lange dauern würde und der Arbeitsplatz für einen neuen Mitarbeiter dringend benötigt wird. Die TechOffice Systems KG akzeptiert dies, liefert einen neuen Laptop und lässt das defekte Gerät bei der Lieferung abholen.

Prüfungsrelevanz

Die Nacherfüllung ist ein Kernbestandteil des Gewährleistungsrechts und somit hochgradig prüfungsrelevant. Kandidaten müssen wissen, dass die Nacherfüllung vorrangig ist und welche Wahlmöglichkeiten der Käufer hat. Auch die Einschränkung des Wahlrechts durch unverhältnismäßige Kosten ist ein beliebtes Thema in Fallaufgaben. Es ist wichtig zu verstehen, dass erst das Scheitern der Nacherfüllung (z.B. nach zwei erfolglosen Versuchen) den Weg für die nachrangigen Rechte (Rücktritt, Minderung) freimacht.

Verwandte Begriffe

  • Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
  • Nachbesserung
  • Nachlieferung
  • Mangel
  • Rücktritt

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Lernfeld 3 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Aufträge bearbeiten.

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