Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Bildschirmarbeitsplatz

Ein Arbeitsplatz, der mit einem Bildschirmgerät sowie den dazugehörigen Eingabegeräten, Software und Möbeln ausgestattet ist und besonderen ergonomischen Vorgaben unterliegt.

Bildschirmarbeitsplatz

Ein Bildschirmarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, der mit einem Bildschirmgerät (Monitor) ausgestattet ist und an dem ein Beschäftigter einen wesentlichen Teil seiner normalen Arbeit verrichtet. Zum Bildschirmarbeitsplatz gehören nicht nur der Monitor selbst, sondern das gesamte System: Tastatur, Maus, Software, der Schreibtisch, der Bürostuhl, die Arbeitsumgebung (Beleuchtung, Klima) und die Arbeitsaufgabe an sich.

Rechtliche Einordnung

Früher gab es für diese Arbeitsplätze eine eigene Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV). Diese wurde aufgehoben und ihre Inhalte wurden als Anhang 6 in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) integriert. Die technischen Details werden durch die Norm DIN EN ISO 9241 geregelt.

Besondere Anforderungen und Tätigkeitswechsel

Da die dauerhafte Arbeit am Bildschirm zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen kann (z.B. RSI-Syndrom, Sehstörungen, Haltungsschäden), stellt der Gesetzgeber besondere Anforderungen:

  • Ergonomische Einrichtung: Zwingende Trennung von Bildschirm und Tastatur, reflexionsarme Oberflächen, anpassbare Möbel.
  • Sehtest: Arbeitgeber müssen Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen regelmäßig eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anbieten (Angebotsvorsorge nach ArbMedVV). Falls erforderlich, muss eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille bezahlt werden.
  • Tätigkeitswechsel: Die Arbeit am Bildschirm muss regelmäßig durch andere Tätigkeiten unterbrochen werden. Die arbeitswissenschaftliche Empfehlung lautet: Nach 50 Minuten Bildschirmarbeit sollen 5 bis 10 Minuten andere Tätigkeiten (z.B. Ablage, Telefonieren im Stehen) ausgeführt werden.

Praxisbeispiel:
Emre arbeitet in der Buchhaltung der Lernleicht GmbH. Da er fast ausschließlich Rechnungen im ERP-System bucht, verbringt er 90 % seiner Zeit am PC. Sein Arbeitsplatz ist ein klassischer Bildschirmarbeitsplatz. Um seine Augen zu schonen, steht er jede Stunde auf, geht zum Drucker am anderen Ende des Flurs und sortiert die ausgedruckten Belege in Ordner ein. Dieser Tätigkeitswechsel ist Arbeitszeit und dient dem Gesundheitsschutz.

Prüfungsrelevanz

In Prüfungen wird oft der Unterschied zwischen einer "Pause" (nach Arbeitszeitgesetz, unbezahlt) und einem "Tätigkeitswechsel / Bildschirmpause" (nach ArbStättV, bezahlt) abgefragt. Zudem ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Bereitstellung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille (wenn der Augenarzt diese speziell für die PC-Arbeit verschreibt) ein häufiges Thema.

Passender Kurs

Lernfeld 2 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren.

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Quiz: Bildschirmarbeitsplatz (Leicht)

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