Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

DGUV Vorschrift 1

Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften, die Grundsätze der Prävention und Erste Hilfe regelt.

Definition

Die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) ist die wichtigste Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie konkretisiert die Pflichten von Arbeitgebern und Versicherten (Arbeitnehmern) im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz und regelt insbesondere die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.

Erklärung im Kontext Büromanagement

Für Kaufleute für Büromanagement ist die DGUV Vorschrift 1 vor allem wegen der Vorgaben zur Ersten Hilfe relevant. Sie schreibt vor, wie viele Ersthelfer im Unternehmen ausgebildet sein müssen, welches Erste-Hilfe-Material (Verbandkasten) vorhanden sein muss und wie Unfälle zu dokumentieren sind. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben gilt die Regel: Ab 2 bis 20 anwesenden Versicherten wird 1 Ersthelfer benötigt. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen 5 Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausgebildet sein. Bei der Berechnung wird stets auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.

Praxisbeispiel

Die Lernleicht GmbH wächst von 18 auf 25 Mitarbeiter im Büro. Bisher reichte ein Ersthelfer aus. Nach der DGUV Vorschrift 1 müssen nun 5 % von 25 Mitarbeitern Ersthelfer sein. Die Rechnung lautet: 25 * 0,05 = 1,25. Da aufgerundet werden muss, benötigt das Unternehmen nun zwingend 2 ausgebildete Ersthelfer. Laura organisiert daher für einen weiteren Kollegen einen Erste-Hilfe-Kurs bei einer anerkannten Stelle.

Prüfungsrelevanz

Die Berechnung der benötigten Ersthelfer ist ein absoluter Klassiker in den IHK-Prüfungen (WISO-Teil oder Fachaufgaben). Merke dir unbedingt die 5 %-Regel für Verwaltungsbetriebe und das Aufrunden. Ebenfalls prüfungsrelevant ist die Pflicht zur Dokumentation von Bagatellunfällen (Meldeblock statt offenes Verbandbuch wegen DSGVO) und die Aufbewahrungsfrist dieser Dokumentation von 5 Jahren.

Verwandte Begriffe

  • Berufsgenossenschaft: Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, erlässt die DGUV Vorschriften.
  • Verbandbuch / Meldeblock: Dient der Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
  • Duales Arbeitsschutzsystem: Die DGUV Vorschriften bilden neben den staatlichen Gesetzen die zweite Säule des Arbeitsschutzes.

Passender Kurs

Lernfeld 2 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren.

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Quiz: DGUV Vorschrift 1 (Leicht)

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