Ergonomie am Arbeitsplatz
Die Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Eigenschaften und Fähigkeiten des Menschen zur Vermeidung von Gesundheitsschäden.
Definition
Ergonomie (aus dem Griechischen: ergon = Arbeit, nomos = Gesetz) bezeichnet die Wissenschaft von der Gesetzmäßigkeit menschlicher Arbeit. Ziel der Ergonomie am Arbeitsplatz ist es, die Arbeitsbedingungen, den Arbeitsablauf und die Arbeitsgeräte so an den Menschen anzupassen, dass gesundheitliche Schäden vermieden werden und die Leistungsfähigkeit erhalten bleibt.
Erklärung im Kontext Büromanagement
Für Kaufleute für Büromanagement ist die Ergonomie des Bildschirmarbeitsplatzes von zentraler Bedeutung. Die gesetzlichen Vorgaben hierzu finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Wichtige ergonomische Richtwerte für das Büro sind:
- Raumtemperatur: Mindestens 20 °C bei leichten sitzenden Tätigkeiten (ASR A3.5).
- Beleuchtung: Mindestens 500 Lux am Schreibtisch, blendfrei (ASR A3.4).
- Bildschirm: Der Sehabstand sollte zwischen 50 und 70 cm betragen. Die oberste Bildschirmzeile darf maximal auf Augenhöhe liegen, sodass der Blick leicht nach unten gerichtet ist (Entlastung der Nackenmuskulatur).
- Möbel: Höhenverstellbare Schreibtische und dynamische Bürostühle fördern wechselnde Arbeitshaltungen (Wechsel zwischen Sitzen und Stehen).
Praxisbeispiel
Laura klagt nach einigen Wochen im Betrieb über Nackenschmerzen. Ihr Ausbilder Herr Schmidt überprüft ihren Arbeitsplatz. Er stellt fest, dass ihr Monitor auf einem dicken Aktenordner steht und die oberste Zeile weit über ihrer Augenhöhe liegt. Laura muss ständig nach oben schauen. Herr Schmidt entfernt den Ordner, stellt den Monitor tiefer ein und rückt ihn auf einen Abstand von 60 cm. Zudem bestellt er eine ergonomische Maus, um Lauras Handgelenk zu entlasten.
Prüfungsrelevanz
Die konkreten Zahlenwerte der Ergonomie sind extrem prüfungsrelevant! Du musst die 20 °C, die 500 Lux und den Abstand von 50-70 cm auswendig wissen. Auch die Regelung zu Bildschirmpausen (nach 50 Minuten ca. 5-10 Minuten Tätigkeitswechsel, z. B. Ablage machen) wird häufig in Fallstudien oder Multiple-Choice-Fragen thematisiert.
Verwandte Begriffe
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Arbeitsplätzen.
- ArbMedVV (Angebotsvorsorge): Die ärztliche Untersuchung der Augen für Bildschirmarbeiter.
- Gefährdungsbeurteilung: Ergonomische Mängel müssen hierbei erfasst und behoben werden.
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