Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Freizeichnungsklausel

Zusätze in einem Angebot, die die gesetzliche Bindungswirkung des Angebots ganz oder teilweise aufheben.

Definition

Eine Freizeichnungsklausel ist ein vertraglicher Vorbehalt, den ein Anbieter (Lieferant) in sein Angebot aufnimmt, um die gesetzliche Bindungswirkung nach § 145 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auszuschließen oder einzuschränken. Durch diese Klauseln schützt sich der Anbieter vor rechtlichen Konsequenzen (wie Schadensersatzforderungen), falls er das Angebot später nicht zu den genannten Bedingungen erfüllen kann oder will.

Bedeutung im Büromanagement

Wenn ein Kaufmann für Büromanagement ein Angebot erhält, muss er sofort prüfen, ob es Freizeichnungsklauseln enthält. Ein Angebot ohne Klauseln ist rechtlich bindend – bestellt man, kommt sofort ein Kaufvertrag zustande. Enthält das Angebot jedoch die Klausel "freibleibend", ist es rechtlich gesehen gar kein bindendes Angebot mehr. Bestellt der Kunde daraufhin, macht rechtlich gesehen der Kunde das Angebot, und der Lieferant kann entscheiden, ob er es annimmt (Auftragsbestätigung) oder ablehnt.

Arten von Freizeichnungsklauseln

  • Vollständige Freizeichnung: Klauseln wie "freibleibend", "ohne Obligo" oder "unverbindlich" heben die Bindung an das gesamte Angebot auf. Der Lieferant kann Preis, Menge und Art der Ware jederzeit ändern oder gar nicht liefern.
  • Teilweise Freizeichnung (Preis): Klauseln wie "Preis freibleibend" oder "Preisänderungen vorbehalten" binden den Lieferanten an die angebotene Ware und Menge, erlauben ihm aber, den Preis bis zur Lieferung anzupassen (wichtig bei stark schwankenden Rohstoffpreisen).
  • Teilweise Freizeichnung (Menge): Klauseln wie "solange der Vorrat reicht" oder "Liefermöglichkeit vorbehalten" binden den Lieferanten an den genannten Preis, aber nur für die Menge, die er tatsächlich noch auf Lager hat. Ist das Lager leer, muss er nicht liefern.

Praxisbeispiel

Laura bestellt 50 USB-Sticks aus einem Angebot, das den Zusatz "solange der Vorrat reicht" enthielt. Der Lieferant teilt mit, dass nur noch 20 Stück auf Lager sind. Laura kann nicht auf die Lieferung der restlichen 30 Stück pochen, da der Lieferant sich durch die Klausel rechtlich abgesichert hat. Für die 20 gelieferten Sticks gilt jedoch der im Angebot genannte, bindende Preis.

Prüfungsrelevanz (IHK)

Die genaue Unterscheidung der Klauseln ist ein beliebtes Thema in Multiple-Choice-Fragen der IHK. Du musst exakt wissen, welche Klausel welchen Teil des Angebots (Preis, Menge oder alles) unverbindlich macht. Verwechsle Freizeichnungsklauseln nicht mit der "Invitatio ad offerendum" (Kataloge), bei der von vornherein gar kein Angebot vorliegt.

Passender Kurs

Lernfeld 3 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Aufträge bearbeiten.

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Quiz: Freizeichnungsklausel (Leicht)

Leicht

5 Fragen

Quiz: Freizeichnungsklausel (Mittel)

Mittel

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Quiz: Freizeichnungsklausel (Schwer)

Schwer

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