Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Lohnsteuer

Eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Gehalt einbehält und ans Finanzamt abführt.

Definition: Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (§ 38 EStG). Sie wird auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Das Besondere an der Lohnsteuer ist das Quellenabzugsverfahren: Die Steuer wird direkt an der "Quelle" (beim Arbeitgeber) vom Bruttogehalt abgezogen und an das Finanzamt abgeführt, bevor der Arbeitnehmer sein Gehalt ausgezahlt bekommt.

Berechnung und Lohnsteuerklassen

Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Höhe des Bruttogehalts und den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers ab. Diese Verhältnisse werden durch die Lohnsteuerklassen (I bis VI) abgebildet:

  • Klasse I: Ledige, Kinderlose.
  • Klasse II: Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag).
  • Klasse III & V: Verheiratete mit großem Einkommensunterschied.
  • Klasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen.
  • Klasse VI: Für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis (sehr hohe Abzüge).

Zusätzlich zur Lohnsteuer werden oft auch die Kirchensteuer (als Prozentsatz der Lohnsteuer) und der Solidaritätszuschlag (falls die Freigrenze überschritten wird) einbehalten.

Praxisbeispiel im Büromanagement

Laura Müller schaut sich die Abrechnung von Emre an. Emre ist ledig und hat keine Kinder, er ist also in Steuerklasse I. Von seinem Bruttogehalt von 3.000,00 € berechnet das Lohnprogramm eine Lohnsteuer von beispielsweise 400,00 €. Die Lernleicht GmbH behält diese 400,00 € ein. Emre bekommt sie nicht ausgezahlt. Die Lernleicht GmbH überweist das Geld stattdessen an das zuständige Finanzamt in München.

Buchhalterische Behandlung und Fristen

Der Einbehalt der Lohnsteuer mindert den Auszahlungsbetrag an den Mitarbeiter und begründet eine Verbindlichkeit des Unternehmens gegenüber dem Finanzamt. Gebucht wird dies im Haben auf dem Konto Verbindlichkeiten aus Steuern (SKR03: 1740).
Wichtige Frist: Die einbehaltene Lohnsteuer muss dem Finanzamt bis zum 10. Tag des Folgemonats gemeldet (Lohnsteueranmeldung) und überwiesen werden.

Prüfungsrelevanz (IHK)

Du musst wissen, dass der Arbeitgeber bei der Lohnsteuer als Treuhänder fungiert und für die korrekte Einbehaltung und Abführung haftet. In Buchungssätzen wird die Lohnsteuer (zusammen mit KiSt und SolZ) immer im Haben auf dem Konto "Verbindlichkeiten aus Steuern" erfasst. Die Fälligkeit (10. des Folgemonats) wird häufig in Multiple-Choice-Fragen abgefragt und gerne mit der Fälligkeit der SV-Beiträge (drittletzter Bankarbeitstag) verwechselt!

Passender Kurs

Lernfeld 6 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Wertströme erfassen und beurteilen.

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Quiz: Lohnsteuer (Leicht)

Leicht

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Quiz: Lohnsteuer (Mittel)

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Quiz: Lohnsteuer (Schwer)

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