Mediation
Ein freiwilliges, außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem eine neutrale dritte Person (Mediator) die Parteien dabei unterstützt, selbst eine Lösung zu finden.
Mediation
- Gesetzliche Grundlage: In Deutschland durch das Mediationsgesetz (MediationsG) von 2012 geregelt. Definiert Mediation als "ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben" (§ 1 Abs. 1 MediationsG).
- Rolle des Mediators: Der Mediator ist "allparteilich" und zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 4 MediationsG). Er leitet die Verhandlungen ohne inhaltliche Entscheidungskompetenz. Seine Aufgabe ist die Prozesssteuerung.
- Abgrenzung zu anderen Verfahren:
Verfahren Dritter Ergebnis Verbindlichkeit Mediation Mediator (prozesssteuernd) Vereinbarung (von Parteien erarbeitet) Vertraglich bindend Schlichtung Schlichter (macht Vorschlag) Schlichterspruch (Vorschlag) Akzeptanz oft freiwillig Schiedsverfahren Schiedsrichter (entscheidet) Schiedsspruch (Urteil) Wie ein Gerichtsurteil bindend Gerichtsverfahren Richter (entscheidet) Urteil Rechtskräftig bindend - Phasenmodell (typisch):
- Auftragsklärung (Mediationsvertrag)
- Bestandsaufnahme (Sichtweisen, Themensammlung)
- Interessenerhellung (von Positionen zu Interessen)
- Optionsentwicklung (kreatives Brainstorming)
- Verhandlung & Lösungsfindung
- Abschlussvereinbarung (rechtlich bindend)
- Anwendungsfelder im Unternehmen: Konflikte im Team, zwischen Abteilungen, zwischen Führungskraft und Mitarbeiter, bei Unternehmensnachfolgen, bei Streit mit Geschäftspartnern.
- Prüfungsrelevanz: Definition nach MediationsG, Abgrenzung zu Schlichtung/Schiedsverfahren, Rolle und Pflichten des Mediators, Prinzipien (Freiwilligkeit, Vertraulichkeit etc.).
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Lernfeld 7 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Gesprächssituationen gestalten.
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