Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Preisangabenverordnung (PAngV)

Gesetzliche Regelung zur Preisklarheit, die vorschreibt, wie Preise gegenüber Verbrauchern anzugeben sind (z.B. Endpreise inkl. MwSt.).

Preisangabenverordnung (PAngV)

Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine zwingende rechtliche Vorschrift im Rahmen der Preispolitik. Ihr Hauptziel ist der Verbraucherschutz: Sie soll Preisklarheit und Preiswahrheit gewährleisten, damit Verbraucher Preise leicht vergleichen können und nicht durch versteckte Kosten getäuscht werden.

Die zentralen Regelungen der PAngV:

  • Endpreisangabe: Wer Waren oder Dienstleistungen an Letztverbraucher (B2C - Privatkunden) anbietet, muss immer den Endpreis angeben. Der Endpreis muss die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und alle sonstigen Preisbestandteile (z.B. obligatorische Servicepauschalen) enthalten. Ein Preis wie "100 € zzgl. MwSt." ist gegenüber Privatkunden unzulässig und abmahnfähig.
  • Grundpreisangabe: Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden (z.B. Lebensmittel, Reinigungsmittel, Wolle), muss neben dem Endpreis auch der Grundpreis angegeben werden. Der Grundpreis bezieht sich in der Regel auf 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter. Dies ermöglicht es dem Kunden, z.B. eine 250g-Packung Kaffee preislich direkt mit einer 500g-Packung zu vergleichen.
  • B2B-Ausnahme: Die PAngV gilt primär für den Handel mit Letztverbrauchern. Richtet sich ein Angebot ausschließlich an andere Unternehmen (B2B - Geschäftskunden), dürfen Nettopreise angegeben werden, da Unternehmen in der Regel vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Praxisbeispiel: Die Lernleicht GmbH erstellt zwei verschiedene Kataloge für Büromaterial. Im Katalog für Privatkunden steht bei einem Aktenordner: "Preis: 3,57 € (inkl. 19% USt)". Im Katalog, der sich nur an Firmenkunden richtet, steht: "Preis: 3,00 € (zzgl. gesetzl. USt)".

Prüfungsrelevanz: In Prüfungsaufgaben wird oft ein Fall geschildert, in dem ein Unternehmen Preise falsch auszeichnet. Achten Sie immer genau darauf, wer die Zielgruppe ist! Ist es ein Privatkunde (B2C), ist die Angabe von Nettopreisen ein klarer Verstoß gegen die PAngV.

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Lernfeld 5 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Kunden akquirieren und binden.

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