Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Sozialauswahl

Auswahlverfahren bei betriebsbedingten Kündigungen zum Schutz der sozial schwächsten Mitarbeiter.

Sozialauswahl

Definition: Die Sozialauswahl ist ein zwingend vorgeschriebenes Verfahren im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes (§ 1 Abs. 3 KSchG), das ein Arbeitgeber durchführen muss, wenn er betriebsbedingte Kündigungen aussprechen will. Ziel ist es, unter mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern denjenigen zu kündigen, der durch den Arbeitsplatzverlust sozial am wenigsten hart getroffen wird.

Kontext und Ablauf: Wenn in einem Unternehmen Arbeitsplätze wegfallen (z. B. durch Schließung einer Abteilung oder Auftragsmangel), darf der Arbeitgeber nicht frei entscheiden, wen er entlässt. Er muss zunächst eine Gruppe von Mitarbeitern bilden, die miteinander vergleichbar sind (z. B. alle Sachbearbeiter in der Buchhaltung). Innerhalb dieser Gruppe muss er dann anhand von vier gesetzlich streng vorgegebenen Kriterien prüfen, wer am schutzbedürftigsten ist. Wer am wenigsten schutzbedürftig ist, dem darf gekündigt werden.

Die 4 Kriterien der Sozialauswahl:

  1. Dauer der Betriebszugehörigkeit: Je länger ein Mitarbeiter im Unternehmen ist, desto schützenswerter ist er (Treue zum Unternehmen).
  2. Lebensalter: Ältere Mitarbeiter sind schützenswerter, da sie auf dem Arbeitsmarkt in der Regel schlechtere Chancen haben, schnell eine neue Anstellung zu finden.
  3. Unterhaltspflichten: Mitarbeiter, die für Kinder oder einen nicht erwerbstätigen Ehepartner finanziell aufkommen müssen, sind schützenswerter als ledige, kinderlose Mitarbeiter.
  4. Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Schutz, da ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt oft erschwert sind.

Hinweis: Leistung, Qualifikation oder Sympathie spielen bei der reinen Sozialauswahl keine Rolle! Ausgenommen sind nur sogenannte "Leistungsträger", deren Weiterbeschäftigung für den Betrieb zwingend erforderlich ist (diese können aus der Sozialauswahl herausgenommen werden).

Praxisbeispiel: In der Vertriebsabteilung muss eine Stelle abgebaut werden. Zur Auswahl stehen Herr Müller (25 Jahre, ledig, keine Kinder, 2 Jahre im Betrieb) und Frau Schmidt (48 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, 15 Jahre im Betrieb). Die Sozialauswahl ist eindeutig: Herr Müller ist sozial deutlich weniger schutzbedürftig. Ihm muss gekündigt werden, um den Arbeitsplatz von Frau Schmidt zu erhalten.

Prüfungsrelevanz: Sehr hoch! In IHK-Prüfungen wird oft eine Tabelle mit mehreren Mitarbeitern vorgegeben. Du musst dann anhand der vier Kriterien entscheiden, wem rechtmäßig gekündigt werden darf. Lerne die vier Kriterien unbedingt auswendig!

Verwandte Begriffe: Betriebsbedingte Kündigung, Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Kündigung.

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