Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

Umsatzsteuer (USt) / Vorsteuer

Indirekte Steuer auf Lieferungen und Leistungen. Unternehmen können die selbst gezahlte USt als Vorsteuer abziehen.

Umsatzsteuer und Vorsteuer im Detail

Die Umsatzsteuer (USt), umgangssprachlich oft Mehrwertsteuer genannt, ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Sie ist eine indirekte Steuer, da der Steuerschuldner (das Unternehmen, das die Steuer ans Finanzamt abführt) und der Steuerträger (der Endverbraucher, der die Steuer über den Kaufpreis wirtschaftlich trägt) nicht identisch sind.

Steuersätze in Deutschland:

  • 19 % Regelsteuersatz: Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen (z.B. Möbel, Elektronik, Handwerkerleistungen).
  • 7 % Ermäßigter Steuersatz: Gilt für Güter des täglichen Bedarfs, um untere Einkommensschichten zu entlasten (z.B. Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitschriften, Tickets für den ÖPNV).
  • 0 % Steuerfrei: Bestimmte Umsätze sind komplett steuerfrei, z.B. Exporte in Drittländer, innergemeinschaftliche Lieferungen (EU) oder medizinische Heilbehandlungen.

Das Prinzip des Vorsteuerabzugs

Das Umsatzsteuersystem ist als Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug konzipiert. Das bedeutet: Auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette wird Umsatzsteuer erhoben, aber jedes beteiligte Unternehmen kann die selbst an Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Dadurch wird vermieden, dass Steuern auf Steuern gezahlt werden (Kumulationsverbot). Letztendlich trägt nur der private Endverbraucher die volle Steuerlast, da er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Praxisbeispiel im Büromanagement:
Die Lernleicht GmbH kauft Druckerpapier für 1.000 € netto zzgl. 190 € USt (1.190 € brutto). Die 190 € bucht die GmbH als Vorsteuer (Forderung an das Finanzamt). Anschließend verkauft die GmbH Bürodienstleistungen für 5.000 € netto zzgl. 950 € USt (5.950 € brutto). Die 950 € sind Umsatzsteuer (Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt). Bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung rechnet die Buchhaltung: 950 € (USt) - 190 € (Vorsteuer) = 760 € Zahllast. Diese 760 € werden an das Finanzamt überwiesen.

Prüfungsrelevanz (IHK):
In der Abschlussprüfung musst du zwingend Brutto-Netto-Rechnungen beherrschen. Merke dir die Faktoren: Netto zu Brutto (* 1,19), Brutto zu Netto (/ 1,19). Zudem wird oft nach der Ermittlung der Zahllast gefragt.

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Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo) für Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Berufsübergreifende Inhalte zu Wirtschaft, Gesellschaft und Recht.

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Quiz: Umsatzsteuer / Vorsteuer (Leicht)

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