Niveau: Einfach Standard Studienbrücke

UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)

Ein Gesetz, das Mitbewerber und Verbraucher vor unfairen Geschäftspraktiken und irreführender Werbung schützt.

Definition

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage des Wettbewerbsrechts in Deutschland. Es hat den Zweck, Mitbewerber, Verbraucher sowie sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen. Es sorgt dafür, dass der Wettbewerb auf dem Markt fair abläuft und nicht durch Lügen, Täuschungen oder Belästigungen verfälscht wird.

Wichtige Paragrafen für das Marketing

  • § 3 UWG (Generalklausel): Verbietet unlautere geschäftliche Handlungen generell, wenn sie die Interessen von Mitbewerbern oder Verbrauchern spürbar beeinträchtigen.
  • § 5 UWG (Irreführende geschäftliche Handlungen): Verbietet Werbung, die unwahre Angaben enthält (z.B. falsche Versprechungen zur Wirksamkeit eines Produkts, gefälschte Gütesiegel oder falsche Preisangaben).
  • § 7 UWG (Unzumutbare Belästigung): Dieser Paragraf regelt die Zulässigkeit von Direktmarketing. Er besagt, dass Werbung per Telefon, Fax oder E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung darstellt.

Besonderheit bei Telefonwerbung (§ 7 UWG): Bei Privatkunden (B2C) ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung absolut verboten (sog. Cold Calling). Bei Geschäftskunden (B2B) ist sie ausnahmsweise erlaubt, wenn eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt (z.B. wenn ein Büroartikelhersteller bei einem großen Bürobetrieb anruft, da ein sachliches Interesse anzunehmen ist).

Praxisbeispiel Büromanagement: Die Auszubildende Laura soll für die Lernleicht GmbH neue Kunden akquirieren. Sie darf nicht einfach E-Mails an hunderte Firmen schicken (Spam-Verbot nach § 7 UWG). Sie darf auch nicht in einen Flyer schreiben, die Lernleicht GmbH sei 'Deutschlands größter Büroservice', wenn das nicht stimmt (Irreführung nach § 5 UWG). Stattdessen wählt sie den rechtlich sicheren Weg und verschickt adressierte Werbebriefe per Post.

Prüfungsrelevanz (IHK): Fallbeispiele zu § 7 UWG sind extrem häufig! Merke dir: E-Mail-Werbung braucht IMMER ein Opt-In (Einwilligung). Telefonwerbung bei Verbrauchern braucht IMMER ein Opt-In. Briefpost ist grundsätzlich erlaubt, solange kein Widerspruch vorliegt.

Verwandte Begriffe

Cold Calling, Opt-In, Spam, Irreführende Werbung, Abmahnung.

Passender Kurs

Lernfeld 5 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Kunden akquirieren und binden.

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