Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Ein deutsches Bundesgesetz, das die maximale Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten für Arbeitnehmer regelt, um deren Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – Öffentliches Arbeitsschutzrecht
- Normzweck (§ 1 ArbZG): Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch Setzung von arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen.
- Geltungsbereich (§ 2 ArbZG): Gilt für alle Arbeitnehmer. Ausnahmen u.a. für leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG) und Chefärzte.
- Zentrale Regelungen:
- § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer:
- Grundsatz: 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit.
- Ausnahme: Verlängerung auf 10 Stunden möglich bei Ausgleich auf Ø 8 Stunden innerhalb von 6 Monaten / 24 Wochen.
- § 4 Ruhepausen:
- > 6 bis 9 Stunden Arbeit: mind. 30 Minuten Pause.
- > 9 Stunden Arbeit: mind. 45 Minuten Pause.
- Aufteilung in Blöcke von mind. 15 Minuten möglich.
- § 5 Ruhezeit:
- Mind. 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit.
- Verkürzungsmöglichkeiten mit Ausgleich in bestimmten Branchen (z.B. § 5 Abs. 2).
- § 9, 10 Sonn- und Feiertagsruhe:
- Grundsatz: Beschäftigungsverbot von 0-24 Uhr.
- Umfangreicher Ausnahmekatalog in § 10 ArbZG.
- § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer:
- Aufsicht und Sanktionen: Die Einhaltung wird durch die Aufsichtsbehörden (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) kontrolliert. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden (§§ 22, 23 ArbZG).
Passender Kurs
Lernfeld 8 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen.
Zum Kurs →Wissen testen
Teste dein Wissen zu „Arbeitszeitgesetz (ArbZG)" mit diesen Quizzen.