Auftragsbestätigung
Ein kaufmännisches Dokument, mit dem ein Verkäufer die Annahme einer Kundenbestellung rechtsverbindlich bestätigt.
Auftragsbestätigung (AB)
- Definition: Eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Verkäufers, mit der er die Annahme eines Kundenauftrags (Bestellung) zu den spezifizierten Konditionen bestätigt.
- Rechtsnatur: Die AB stellt die Annahme (§ 147 BGB) des vom Kunden ausgehenden Antrags (§ 145 BGB) dar. Mit ihrem Zugang beim Kunden kommt der Kaufvertrag (§ 433 BGB) zustande.
- Funktionen:
- Konstitutive Funktion: Herbeiführung des Vertragsschlusses.
- Deklaratorische Funktion: Schriftliche Fixierung und Bestätigung der mündlich oder konkludent vereinbarten Vertragsinhalte.
- Kontroll- und Klarstellungsfunktion: Vermeidung von Missverständnissen über Leistungsumfang, Preise und Konditionen.
- Beweisfunktion: Dient im Streitfall als Beweisurkunde für den Inhalt des Vertrags.
- Sonderfall: Modifizierte Annahme (§ 150 Abs. 2 BGB):
- Weicht die Auftragsbestätigung inhaltlich von der Bestellung ab (z.B. Preis, Lieferzeit), gilt sie als Ablehnung des ursprünglichen Antrags, verbunden mit einem neuen Antrag (Angebot).
- Der Vertrag kommt dann nur zustande, wenn der ursprüngliche Besteller dieses neue Angebot annimmt (ausdrücklich oder konkludent, z.B. durch widerspruchslose Annahme der Ware).
- ⚠️ Ausnahme im B2B-Verkehr: Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KBS) kann als Zustimmung gewertet werden, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Eine AB kann die Funktion eines KBS haben.
- Abgrenzung zu anderen Dokumenten:
Dokument Rechtliche Einordnung Angebot Antrag (invitatio ad offerendum bei Schaufenster etc.) Bestellung Antrag (wenn auf invitatio folgt) oder Annahme (wenn auf verbindliches Angebot folgt) Auftragsbestätigung Annahme (wenn sie der Bestellung entspricht) Rechnung Zahlungsaufforderung nach Vertragserfüllung - Prüfungsrelevanz: Hoch. Verständnis des Zustandekommens von Verträgen durch Antrag und Annahme. Die rechtlichen Folgen einer abweichenden Auftragsbestätigung sind ein klassisches Prüfungsthema.
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