Auftragsbestätigung

Ein kaufmännisches Dokument, mit dem ein Verkäufer die Annahme einer Kundenbestellung rechtsverbindlich bestätigt.

Auftragsbestätigung (AB)

  • Definition: Eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Verkäufers, mit der er die Annahme eines Kundenauftrags (Bestellung) zu den spezifizierten Konditionen bestätigt.
  • Rechtsnatur: Die AB stellt die Annahme (§ 147 BGB) des vom Kunden ausgehenden Antrags (§ 145 BGB) dar. Mit ihrem Zugang beim Kunden kommt der Kaufvertrag (§ 433 BGB) zustande.
  • Funktionen:
    • Konstitutive Funktion: Herbeiführung des Vertragsschlusses.
    • Deklaratorische Funktion: Schriftliche Fixierung und Bestätigung der mündlich oder konkludent vereinbarten Vertragsinhalte.
    • Kontroll- und Klarstellungsfunktion: Vermeidung von Missverständnissen über Leistungsumfang, Preise und Konditionen.
    • Beweisfunktion: Dient im Streitfall als Beweisurkunde für den Inhalt des Vertrags.
  • Sonderfall: Modifizierte Annahme (§ 150 Abs. 2 BGB):
    • Weicht die Auftragsbestätigung inhaltlich von der Bestellung ab (z.B. Preis, Lieferzeit), gilt sie als Ablehnung des ursprünglichen Antrags, verbunden mit einem neuen Antrag (Angebot).
    • Der Vertrag kommt dann nur zustande, wenn der ursprüngliche Besteller dieses neue Angebot annimmt (ausdrücklich oder konkludent, z.B. durch widerspruchslose Annahme der Ware).
    • ⚠️ Ausnahme im B2B-Verkehr: Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KBS) kann als Zustimmung gewertet werden, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Eine AB kann die Funktion eines KBS haben.
  • Abgrenzung zu anderen Dokumenten:
    DokumentRechtliche Einordnung
    AngebotAntrag (invitatio ad offerendum bei Schaufenster etc.)
    BestellungAntrag (wenn auf invitatio folgt) oder Annahme (wenn auf verbindliches Angebot folgt)
    AuftragsbestätigungAnnahme (wenn sie der Bestellung entspricht)
    RechnungZahlungsaufforderung nach Vertragserfüllung
  • Prüfungsrelevanz: Hoch. Verständnis des Zustandekommens von Verträgen durch Antrag und Annahme. Die rechtlichen Folgen einer abweichenden Auftragsbestätigung sind ein klassisches Prüfungsthema.

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