Außenfinanzierung

Kapitalbeschaffung durch die Zuführung von Finanzmitteln von unternehmensexternen Kapitalgebern.

Definition & Merkmale

Außenfinanzierung bezeichnet die Zufuhr von Kapital durch unternehmensexterne Kapitalgeber vom Geld- und Kapitalmarkt. Sie ist notwendig, wenn der interne Finanzierungsspielraum für die Unternehmensziele (z.B. Investition, Wachstum) nicht ausreicht.

  • Vorteile: Ermöglicht die Durchführung großer Investitionen, die die interne Ertragskraft übersteigen; hohe Flexibilität bei der Wahl der Instrumente.
  • Nachteile: Entstehung von Abhängigkeiten, Kosten (Zinsen, Dividenden, Transaktionskosten), Offenlegungspflichten, Einflussverlust der Altgesellschafter bei Eigenfinanzierung.

Systematik

  1. Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung):
    • Zuführung von unbefristetem, voll haftendem Kapital.
    • Kapitalgeber erhält gesellschaftsrechtliche Befugnisse (Stimmrecht, Gewinnbeteiligung).
    • Beispiele: Einlagen bei Gründung, Kapitalerhöhungen (§§ 55 ff. GmbHG, §§ 182 ff. AktG), Venture Capital.
  2. Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung):
    • Zuführung von befristetem Kapital mit Rückzahlungs- und Zinsanspruch.
    • Kapitalgeber ist Gläubiger ohne gesellschaftsrechtliche Befugnisse.
    • Beispiele: Bankdarlehen (§ 488 BGB), Lieferantenkredite, Anleihen.
  3. Kreditsubstitute / Mezzanine-Finanzierung:
    • Instrumente mit Mischcharakter zwischen Eigen- und Fremdkapital.
    • Beispiele: Stille Beteiligungen, Genussrechte, Nachrangdarlehen.
    • Leasing und Factoring als funktionsäquivalente Substitute zum Kredit.

Prüfungsfokus

  • Abgrenzung von Eigen- und Fremdfinanzierung anhand der Kriterien: Haftung, Fristigkeit, Entgelt, Mitspracherecht.
  • Vor- und Nachteile der jeweiligen Finanzierungsform im Kontext einer Fallstudie bewerten.
  • Funktionsweise und bilanzielle Auswirkungen von Leasing und Factoring.

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