Außenfinanzierung
Kapitalbeschaffung durch die Zuführung von Finanzmitteln von unternehmensexternen Kapitalgebern.
Definition & Merkmale
Außenfinanzierung bezeichnet die Zufuhr von Kapital durch unternehmensexterne Kapitalgeber vom Geld- und Kapitalmarkt. Sie ist notwendig, wenn der interne Finanzierungsspielraum für die Unternehmensziele (z.B. Investition, Wachstum) nicht ausreicht.
- Vorteile: Ermöglicht die Durchführung großer Investitionen, die die interne Ertragskraft übersteigen; hohe Flexibilität bei der Wahl der Instrumente.
- Nachteile: Entstehung von Abhängigkeiten, Kosten (Zinsen, Dividenden, Transaktionskosten), Offenlegungspflichten, Einflussverlust der Altgesellschafter bei Eigenfinanzierung.
Systematik
- Eigenfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung):
- Zuführung von unbefristetem, voll haftendem Kapital.
- Kapitalgeber erhält gesellschaftsrechtliche Befugnisse (Stimmrecht, Gewinnbeteiligung).
- Beispiele: Einlagen bei Gründung, Kapitalerhöhungen (§§ 55 ff. GmbHG, §§ 182 ff. AktG), Venture Capital.
- Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung):
- Zuführung von befristetem Kapital mit Rückzahlungs- und Zinsanspruch.
- Kapitalgeber ist Gläubiger ohne gesellschaftsrechtliche Befugnisse.
- Beispiele: Bankdarlehen (§ 488 BGB), Lieferantenkredite, Anleihen.
- Kreditsubstitute / Mezzanine-Finanzierung:
- Instrumente mit Mischcharakter zwischen Eigen- und Fremdkapital.
- Beispiele: Stille Beteiligungen, Genussrechte, Nachrangdarlehen.
- Leasing und Factoring als funktionsäquivalente Substitute zum Kredit.
Prüfungsfokus
- Abgrenzung von Eigen- und Fremdfinanzierung anhand der Kriterien: Haftung, Fristigkeit, Entgelt, Mitspracherecht.
- Vor- und Nachteile der jeweiligen Finanzierungsform im Kontext einer Fallstudie bewerten.
- Funktionsweise und bilanzielle Auswirkungen von Leasing und Factoring.
Passender Kurs
Lernfeld 9 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten.
Zum Kurs →Wissen testen
Teste dein Wissen zu „Außenfinanzierung" mit diesen Quizzen.