Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Das zentrale Gesetz in Deutschland, das die Berufsausbildung regelt.

Das Berufs-Bildungs-Gesetz (BBiG)

Das Berufs-Bildungs-Gesetz (BBiG) ist das wichtigste Gesetz für die Ausbildung in Deutschland. Es ist die rechtliche Grundlage für alle Azubis und für alle Betriebe. Das Gesetz gibt es schon sehr lange. Es wird aber immer wieder erneuert. So passt es gut zur modernen Arbeits-Welt.

Wichtige Regeln für das Büro-Management:

  • Vertrag (§§ 10, 11): Der Ausbildungs-Vertrag muss schriftlich sein. Er muss vor dem Start von der Ausbildung unterschrieben werden.
  • Rechte und Pflichten (§§ 13-17): Das Gesetz nennt die Pflichten von den Azubis. Zum Beispiel die Lern-Pflicht und die Schweigepflicht. Es nennt auch die Pflichten von den Betrieben. Zum Beispiel die Ausbildungs-Pflicht und die Bezahlung.
  • Probe-Zeit (§ 20): Die Probe-Zeit dauert mindestens einen Monat. Sie dauert höchstens vier Monate.
  • Kündigung (§ 22): Das Gesetz schützt die Azubis. Nach der Probe-Zeit darf der Betrieb nicht mehr normal kündigen.
Praxis-Beispiel: Laura Müller fängt ihre Ausbildung bei der Lernleicht GmbH an. Ihr Ausbilder Herr Schmidt gibt ihr keinen Vertrag. Er sagt: "Wir machen das mündlich. Den Vertrag schreiben wir im nächsten Monat." Das ist verboten. Es ist ein Verstoß gegen Paragraf 11 im BBiG. Der Vertrag muss vor dem Start schriftlich da sein.

Wichtig für die Prüfung: Das BBiG ist in der IHK-Prüfung sehr wichtig. Die Fragen kommen im Teil Wirtschaft und Soziales. Oft gibt es Fragen zur Probe-Zeit und zur Kündigung.

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VERIFIZIERTE FAKTEN (für LF1 relevant): - BBiG: Probezeit 1-4 Monate (§20), Kündigung während Probezeit ohne Frist (§22 Abs.1) - Ausbildungsvergütung...

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