Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Das zentrale Gesetz in Deutschland, das die Berufsausbildung regelt.

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

  • Definition: Zentrales deutsches Gesetz zur Regelung der dualen Berufsausbildung, Berufsausbildungsvorbereitung, Fortbildung und Umschulung.
  • Zwingende Vertragsform (§ 11): Schriftlich, vor Ausbildungsbeginn.
  • Probezeit (§ 20): Zwingend 1 bis max. 4 Monate.
  • Kündigungsschutz (§ 22): Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Ausbildenden ausgeschlossen (nur noch fristlos aus wichtigem Grund).
  • Pflichten (§§ 13, 14): Azubi (Lern-, Sorgfalts-, Gehorsams-, Schweigepflicht), Ausbildender (Ausbildungs-, Freistellungs-, Vergütungs-, Fürsorgepflicht).
⚠️ Prüfungsfalle: Das BBiG gilt für ALLE Auszubildenden, unabhängig vom Alter. Das JArbSchG gilt hingegen nur für Minderjährige.

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VERIFIZIERTE FAKTEN (für LF1 relevant): - BBiG: Probezeit 1-4 Monate (§20), Kündigung während Probezeit ohne Frist (§22 Abs.1) - Ausbildungsvergütung...

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