Bezugskalkulation
Ein Rechenschema zur Ermittlung des tatsächlichen Einstandspreises einer Ware unter Berücksichtigung aller Preisnachlässe und Nebenkosten.
Bezugskalkulation (Einkaufskalkulation)
- Definition: Standardisiertes, mehrstufiges Kalkulationsverfahren zur Ermittlung des Bezugs- bzw. Einstandspreises von Waren.
- Zweck: Objektivierung des Angebotsvergleichs (quantitative Analyse), Schaffung der Grundlage für die Verkaufspreiskalkulation und die Kostenträgerrechnung.
- Relevanz: Kernkompetenz im operativen Einkauf.
Kalkulationsschema (Netto-Basis)
| Position | Berechnung |
|---|---|
| Listeneinkaufspreis (LEP) | Preis lt. Angebot/Preisliste |
| - Lieferantenrabatt in % | vom LEP |
| = Zieleinkaufspreis (ZEP) | Rechnungsbetrag vor Skontoabzug |
| - Lieferantenskonto in % | ⚠️ vom ZEP |
| = Bareinkaufspreis (BEP) | Zahlungsbetrag an Lieferanten |
| + Bezugskosten | Fracht, Verpackung, Versicherung, Zölle |
| = Bezugspreis (BP) / Einstandspreis | Wertansatz für die Lagerbuchhaltung |
Prüfungsrelevante Aspekte
- ⚠️ Berechnungsbasis Skonto: Immer vom Zieleinkaufspreis (ZEP), niemals vom Listeneinkaufspreis (LEP). Dies ist die häufigste Fehlerquelle in Prüfungen.
- ⚠️ Bezugskosten: Werden stets addiert, da sie den Wert der beschafften Ware erhöhen.
- Umsatzsteuer (Vorsteuer): Ist für die Kalkulation des Bezugspreises bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen irrelevant (durchlaufender Posten, § 15 UStG). Sie wird erst in der Buchführung relevant.
Passender Kurs
Lernfeld 4 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen.
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