Bilanz

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene, kurzgefasste Gegenüberstellung des Vermögens (Aktiva) und des Kapitals (Passiva) eines Unternehmens in Kontenform.

1. Definition & Rechtsgrundlage

Die Bilanz ist die nach § 242 HGB vorgeschriebene, stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) in Kontenform. Sie ist Kernbestandteil des Jahresabschlusses und gibt Auskunft über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens.

2. Struktur und Gliederung

Die detaillierte Gliederung ist in § 266 HGB für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben. Die Grundstruktur ist:

Aktiva (Mittelverwendung)Passiva (Mittelherkunft)
A. Anlagevermögen (AV)
Gliederung nach steigender Liquidität
A. Eigenkapital (EK)
Gliederung nach sinkender Fristigkeit
B. Umlaufvermögen (UV)B. Rückstellungen
C. Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)C. Verbindlichkeiten (Fremdkapital)
D. Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)
BilanzsummeBilanzsumme

3. Bilanzgleichung

Das Axiom der doppelten Buchführung. Es existieren mehrere äquivalente Formulierungen:

  • Aktiva = Passiva
  • Vermögen = Kapital
  • Mittelverwendung = Mittelherkunft
  • Anlagevermögen + Umlaufvermögen = Eigenkapital + Fremdkapital

4. Funktionen der Bilanz

  • Informationsfunktion: Informiert interne (Management) und externe (Investoren, Banken, Finanzamt) Adressaten über die wirtschaftliche Lage.
  • Dokumentationsfunktion: Lückenloser Nachweis aller Vermögens- und Kapitalwerte.
  • Gewinnermittlungsfunktion: Durch den Vergleich des Eigenkapitals zweier aufeinanderfolgender Perioden (Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG).

5. Prüfungsrelevanz

  • Die Gliederung nach § 266 HGB in ihren Grundzügen muss bekannt sein.
  • Die Fähigkeit, typische Geschäftsvorfälle den korrekten Bilanzposten zuzuordnen, ist essenziell.
  • Das Verständnis der Bilanzgleichung als unumstößliches Prinzip ist Voraussetzung für das Verständnis von Buchungssätzen und Bilanzveränderungen.

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