Bilanz
Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene, kurzgefasste Gegenüberstellung des Vermögens (Aktiva) und des Kapitals (Passiva) eines Unternehmens in Kontenform.
1. Definition & Rechtsgrundlage
Die Bilanz ist die nach § 242 HGB vorgeschriebene, stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) in Kontenform. Sie ist Kernbestandteil des Jahresabschlusses und gibt Auskunft über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens.
2. Struktur und Gliederung
Die detaillierte Gliederung ist in § 266 HGB für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben. Die Grundstruktur ist:
| Aktiva (Mittelverwendung) | Passiva (Mittelherkunft) |
|---|---|
| A. Anlagevermögen (AV) Gliederung nach steigender Liquidität | A. Eigenkapital (EK) Gliederung nach sinkender Fristigkeit |
| B. Umlaufvermögen (UV) | B. Rückstellungen |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) | C. Verbindlichkeiten (Fremdkapital) |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) | |
| Bilanzsumme | Bilanzsumme |
3. Bilanzgleichung
Das Axiom der doppelten Buchführung. Es existieren mehrere äquivalente Formulierungen:
Aktiva = PassivaVermögen = KapitalMittelverwendung = MittelherkunftAnlagevermögen + Umlaufvermögen = Eigenkapital + Fremdkapital
4. Funktionen der Bilanz
- Informationsfunktion: Informiert interne (Management) und externe (Investoren, Banken, Finanzamt) Adressaten über die wirtschaftliche Lage.
- Dokumentationsfunktion: Lückenloser Nachweis aller Vermögens- und Kapitalwerte.
- Gewinnermittlungsfunktion: Durch den Vergleich des Eigenkapitals zweier aufeinanderfolgender Perioden (Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG).
5. Prüfungsrelevanz
- Die Gliederung nach § 266 HGB in ihren Grundzügen muss bekannt sein.
- Die Fähigkeit, typische Geschäftsvorfälle den korrekten Bilanzposten zuzuordnen, ist essenziell.
- Das Verständnis der Bilanzgleichung als unumstößliches Prinzip ist Voraussetzung für das Verständnis von Buchungssätzen und Bilanzveränderungen.
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