Bruttogehalt
Das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt vor dem Abzug von gesetzlichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Bruttogehalt: Definition und Abgrenzung
- Definition: Vertraglich fixiertes Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Funktion: Dient als gesetzliche Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer (§ 38a EStG) und Sozialversicherungsbeiträge (§ 14 SGB IV).
- Abgrenzung zum Nettogehalt: Das Nettogehalt ist der tatsächliche Auszahlungsbetrag nach allen gesetzlichen Abzügen.
- Abgrenzung zum Personalaufwand: Der gesamte Personalaufwand für den Arbeitgeber ist das Bruttogehalt zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung.
Bestandteile
- Fixum: Grundvergütung
- Variable Vergütung: Provisionen, Tantiemen, Boni
- Zuschläge: Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit (teilweise steuer- und beitragsfrei nach § 3b EStG)
- Sonderzuwendungen: z.B. 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld
- Geldwerte Vorteile / Sachbezüge: z.B. Firmenwagen (§ 8 Abs. 2 EStG)
Buchhalterische Erfassung (SKR03)
- Das Bruttogehalt wird als Aufwand auf den Konten der Kontenklasse 4 (Betriebliche Aufwendungen) erfasst.
- Konten:
4110 Löhne(für Arbeiter),4120 Gehälter(für Angestellte). - Buchungssatz (Ausschnitt):
4120 Gehälteran diverse Verbindlichkeitskonten (1740, 1741, 1742). - Prüfungsrelevanz: Die korrekte Erfassung des Bruttogehalts als Aufwand ist entscheidend für die Ermittlung des Betriebsergebnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Eine Verwechslung mit dem Nettogehalt führt zu einem falsch ausgewiesenen, zu hohen Gewinn.
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Lernfeld 6 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Wertströme erfassen und beurteilen.
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