Bruttogehalt

Das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt vor dem Abzug von gesetzlichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Bruttogehalt: Definition und Abgrenzung

  • Definition: Vertraglich fixiertes Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Funktion: Dient als gesetzliche Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer (§ 38a EStG) und Sozialversicherungsbeiträge (§ 14 SGB IV).
  • Abgrenzung zum Nettogehalt: Das Nettogehalt ist der tatsächliche Auszahlungsbetrag nach allen gesetzlichen Abzügen.
  • Abgrenzung zum Personalaufwand: Der gesamte Personalaufwand für den Arbeitgeber ist das Bruttogehalt zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung.

Bestandteile

  • Fixum: Grundvergütung
  • Variable Vergütung: Provisionen, Tantiemen, Boni
  • Zuschläge: Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit (teilweise steuer- und beitragsfrei nach § 3b EStG)
  • Sonderzuwendungen: z.B. 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld
  • Geldwerte Vorteile / Sachbezüge: z.B. Firmenwagen (§ 8 Abs. 2 EStG)

Buchhalterische Erfassung (SKR03)

  • Das Bruttogehalt wird als Aufwand auf den Konten der Kontenklasse 4 (Betriebliche Aufwendungen) erfasst.
  • Konten: 4110 Löhne (für Arbeiter), 4120 Gehälter (für Angestellte).
  • Buchungssatz (Ausschnitt): 4120 Gehälter an diverse Verbindlichkeitskonten (1740, 1741, 1742).
  • Prüfungsrelevanz: Die korrekte Erfassung des Bruttogehalts als Aufwand ist entscheidend für die Ermittlung des Betriebsergebnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Eine Verwechslung mit dem Nettogehalt führt zu einem falsch ausgewiesenen, zu hohen Gewinn.

Passender Kurs

Lernfeld 6 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Wertströme erfassen und beurteilen.

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