Fixkosten

Kosten, die unabhängig von der Produktions- oder Absatzmenge innerhalb eines bestimmten Zeitraums konstant bleiben.

Fixkosten (K_f)

  • Definition: Kosten, die von der Ausbringungsmenge (Beschäftigung) unabhängig sind und innerhalb einer bestimmten Periode und Kapazitätsgrenze konstant anfallen.
  • Synonyme: Bereitschaftskosten, beschäftigungsunabhängige Kosten, Periodenkosten.
  • Charakteristika:
    • Gesamtkosten: Konstant (z.B. 10.000 € Miete pro Monat).
    • Stückkosten (k_f): Degressiv. Die fixen Stückkosten sinken mit steigender Ausbringungsmenge (Fixkostendegression). Formel: k_f = K_f / x.
  • Beispiele:
    • Mieten und Pachten für Gebäude.
    • Zeitabhängige Gehälter (nicht leistungsabhängige Löhne).
    • Lineare Abschreibungen auf das Anlagevermögen.
    • Versicherungsprämien, Leasingraten.
    • Grundgebühren für Energie und Kommunikation.
  • Unterarten:
    • Produktfixkosten: Einem bestimmten Produkt direkt zurechenbar (z.B. Abschreibung einer Spezialmaschine).
    • Unternehmensfixkosten (Strukturkosten): Dem Gesamtunternehmen zuzuordnen (z.B. Gehälter der Verwaltung).
    • Sprungfixe Kosten (intervallfixe Kosten): Kosten, die bei Überschreitung bestimmter Beschäftigungsgrade sprunghaft ansteigen (z.B. Anmietung einer neuen Halle, Einstellung eines weiteren Meisters).
  • Bedeutung für die Teilkostenrechnung: Werden nicht auf die Kostenträger verrechnet, sondern als Periodenblock vom Gesamtdeckungsbeitrag abgezogen, um das Betriebsergebnis zu ermitteln.

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