Fixkosten
Kosten, die unabhängig von der Produktions- oder Absatzmenge innerhalb eines bestimmten Zeitraums konstant bleiben.
Fixkosten (K_f)
- Definition: Kosten, die von der Ausbringungsmenge (Beschäftigung) unabhängig sind und innerhalb einer bestimmten Periode und Kapazitätsgrenze konstant anfallen.
- Synonyme: Bereitschaftskosten, beschäftigungsunabhängige Kosten, Periodenkosten.
- Charakteristika:
- Gesamtkosten: Konstant (z.B. 10.000 € Miete pro Monat).
- Stückkosten (k_f): Degressiv. Die fixen Stückkosten sinken mit steigender Ausbringungsmenge (Fixkostendegression). Formel:
k_f = K_f / x.
- Beispiele:
- Mieten und Pachten für Gebäude.
- Zeitabhängige Gehälter (nicht leistungsabhängige Löhne).
- Lineare Abschreibungen auf das Anlagevermögen.
- Versicherungsprämien, Leasingraten.
- Grundgebühren für Energie und Kommunikation.
- Unterarten:
- Produktfixkosten: Einem bestimmten Produkt direkt zurechenbar (z.B. Abschreibung einer Spezialmaschine).
- Unternehmensfixkosten (Strukturkosten): Dem Gesamtunternehmen zuzuordnen (z.B. Gehälter der Verwaltung).
- Sprungfixe Kosten (intervallfixe Kosten): Kosten, die bei Überschreitung bestimmter Beschäftigungsgrade sprunghaft ansteigen (z.B. Anmietung einer neuen Halle, Einstellung eines weiteren Meisters).
- Bedeutung für die Teilkostenrechnung: Werden nicht auf die Kostenträger verrechnet, sondern als Periodenblock vom Gesamtdeckungsbeitrag abgezogen, um das Betriebsergebnis zu ermitteln.
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