Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Mindeststammkapital: 25.000 Euro.

Definition und Regeln aus dem Gesetz

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Rechts-Form. Sie gehört zu den Kapital-Gesellschaften. Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Das bedeutet: Die GmbH kann selbst Verträge machen. Sie kann Dinge kaufen. Sie kann vor Gericht klagen. Das Gesetz für die GmbH heißt GmbH-Gesetz (GmbHG).

Gründung und Kapital

Für die Gründung von einer GmbH braucht man mindestens eine Person. Das Gesetz fordert ein Mindest-Kapital. Es heißt Stamm-Kapital. Es beträgt 25.000 Euro. Dieses Geld ist eine Sicherheit für andere Firmen. Ein Notar muss die Gründung aufschreiben. Dann trägt man die GmbH in das Handels-Register ein. Das Handels-Register ist ein offizielles Buch vom Staat. Erst mit dem Eintrag in das Register existiert die GmbH richtig.

Haftung und Organe

Der größte Vorteil von der GmbH ist die Haftung. Wenn die GmbH Schulden macht, haftet nur das Geld von der GmbH. Das private Geld von den Gründern ist sicher. Die Gründer nennt man Gesellschafter. Die GmbH hat verschiedene Organe. Das sind Personen oder Gruppen mit bestimmten Aufgaben:

  • Geschäfts-Führer: Er leitet das Unternehmen. Er vertritt die GmbH nach außen.
  • Gesellschafter-Versammlung: Das ist das Treffen von allen Eigentümern. Sie stimmen über wichtige Dinge ab.

Praxis-Beispiel Lernleicht GmbH: Frau Kerstin Weber hat die Lernleicht GmbH gegründet. Sie ist die Eigentümerin. Sie ist auch die Geschäfts-Führerin. Sie hat bei der Gründung 50.000 Euro bezahlt. Das ist mehr als die Pflicht von 25.000 Euro. Wenn die Lernleicht GmbH eine Rechnung nicht bezahlen kann, haftet nur die Firma. Der Lieferant kann nicht das private Haus von Frau Weber wegnehmen.

Wichtig für die Prüfung

In der IHK-Prüfung musst du die GmbH gut kennen. Du musst sie mit der OHG oder KG vergleichen können. Merke dir diese Wörter: 25.000 Euro Stamm-Kapital, beschränkte Haftung, juristische Person, Handels-Register Abteilung B.

Passender Kurs

VERIFIZIERTE FAKTEN (für LF1 relevant): - BBiG: Probezeit 1-4 Monate (§20), Kündigung während Probezeit ohne Frist (§22 Abs.1) - Ausbildungsvergütung...

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