Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Mindeststammkapital: 25.000 Euro.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  • Rechtsnatur: Kapitalgesellschaft, Formkaufmann (§ 6 HGB), eigene juristische Person.
  • Gründung: Mindestens 1 Person. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags zwingend erforderlich. Entstehung im Außenverhältnis erst mit konstitutiver Eintragung ins Handelsregister (Abteilung B).
  • Kapital: Mindeststammkapital 25.000 EUR (§ 5 GmbHG).
  • Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. Keine persönliche Haftung der Gesellschafter (Ausnahme: Durchgriffshaftung bei existenzvernichtendem Eingriff).

Organe der GmbH

  1. Geschäftsführer (Leitungsorgan): Vertritt die GmbH gerichtlich und außergerichtlich. Muss eine natürliche Person sein.
  2. Gesellschafterversammlung (Beschlussorgan): Oberstes Organ. Bestellt/abberuft Geschäftsführer, stellt Jahresabschluss fest, entscheidet über Gewinnverwendung.
  3. Aufsichtsrat (Kontrollorgan): Nur fakultativ, es sei denn, das Mitbestimmungsgesetz greift (i.d.R. ab 500 Arbeitnehmern zwingend).

⚠️ PRÜFUNGSFALLE:
Die GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung ins Handelsregister (konstitutive Wirkung). In der Phase zwischen notarieller Beurkundung und Eintragung existiert eine "GmbH in Gründung" (GmbH i.G.). In dieser Phase haften die Handelnden noch persönlich!

Passender Kurs

VERIFIZIERTE FAKTEN (für LF1 relevant): - BBiG: Probezeit 1-4 Monate (§20), Kündigung während Probezeit ohne Frist (§22 Abs.1) - Ausbildungsvergütung...

Zum Kurs →

Wissen testen

Teste dein Wissen zu „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)" mit diesen Quizzen.

Quiz: GmbH (Leicht)

Leicht

5 Fragen

Quiz: GmbH (Mittel)

Mittel

5 Fragen

Quiz: GmbH (Schwer)

Schwer

5 Fragen