Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Die GoB sind ein Regelwerk aus geschriebenen und ungeschriebenen Normen, die eine klare, wahre und nachvollziehbare Buchführung und Bilanzierung sicherstellen sollen.
Definition
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind ein zentraler, unbestimmter Rechtsbegriff im deutschen Handels- und Steuerrecht. Sie umfassen alle formellen und materiellen Regeln, die für eine nachvollziehbare, vergleichbare und korrekte Buchführung sowie den daraus abgeleiteten Jahresabschluss notwendig sind. Obwohl sie nicht in einer abschließenden Liste im Gesetz stehen, sind ihre Kerninhalte in verschiedenen Paragrafen des Handelsgesetzbuches (HGB), insbesondere in §§ 238, 239 und 252, verankert. Seit 2015 gibt es zudem die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)", die die GoB für die digitale Welt konkretisieren.
Erklärung im Kontext Büromanagement
Für dich als Kaufmann/-frau für Büromanagement sind die GoB die fundamentalen Spielregeln deiner täglichen Arbeit im Rechnungswesen. Jeder Beleg, den du prüfst, jede Rechnung, die du vorkontierst, und jede Zahlung, die du überwachst, muss den GoB entsprechen. Sie sind quasi die "Grammatik" der Buchführung. Ein Verstoß gegen die GoB kann schwerwiegende Folgen haben, von einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt bis hin zur persönlichen Haftung bei Insolvenz.
Die wichtigsten Grundsätze
Man kann die GoB in verschiedene Kategorien einteilen:
- Grundsatz der Richtigkeit und Wahrheit: Alle Geschäftsvorfälle müssen den Tatsachen entsprechend und willkürfrei gebucht werden. Basis ist immer ein gültiger Beleg.
- Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit: Die Buchführung muss für einen sachverständigen Dritten verständlich sein. Dazu gehören eine systematische Gliederung, eindeutige Bezeichnungen und keine unleserlichen Einträge.
- Grundsatz der Vollständigkeit: Alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden. Dies ist auch als Belegprinzip bekannt: "Keine Buchung ohne Beleg".
- Grundsatz der zeitlichen und sachlichen Ordnungsmäßigkeit: Geschäftsvorfälle müssen chronologisch (im Journal) und sachlich geordnet auf den richtigen Konten (im Hauptbuch) erfasst werden.
- Grundsatz der Sicherheit: Alle Buchungsunterlagen müssen ordnungsgemäß und sicher aufbewahrt werden (Aufbewahrungsfristen, i.d.R. 10 Jahre nach § 257 HGB), sodass sie nicht verloren gehen oder nachträglich verändert werden können.
- Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Dies ist ein übergeordneter Grundsatz der Bewertung. Er besagt, dass sich ein Kaufmann eher arm als reich rechnen soll, um Gläubiger zu schützen. Er unterteilt sich in:
- Realisationsprinzip: Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert (z.B. durch Verkauf) sind.
- Imparitätsprinzip: Drohende, noch nicht realisierte Verluste müssen bereits ausgewiesen werden (z.B. durch Abwertung einer Forderung).
- Grundsatz der Stetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB): Die in einem Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sollen auch in den folgenden Abschlüssen beibehalten werden, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Prüfungsrelevanz
Die GoB sind extrem prüfungsrelevant. Du solltest die wichtigsten Grundsätze benennen und mit einem kurzen Beispiel erklären können. Besonders das Vorsichtsprinzip mit Realisations- und Imparitätsprinzip ist ein häufiger Prüfungsinhalt. Auch die Verknüpfung zum Belegprinzip ("Keine Buchung ohne Beleg") ist ein Klassiker.
Verwandte Begriffe
- GoBD
- Belegprinzip
- Jahresabschluss
- Vorsichtsprinzip
- Aufbewahrungsfristen
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