Jahresabschluss

Der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres, der die finanzielle Lage (Bilanz) und den Erfolg (GuV) eines Unternehmens darstellt.

Jahresabschluss nach HGB

  • Definition: Rechnerischer Abschluss des Geschäftsjahres zur Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
  • Gesetzliche Grundlagen:
    • § 242 HGB: Aufstellungspflicht für alle Kaufleute.
    • §§ 264 ff. HGB: Spezifische Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Gliederung, Anhang, Lagebericht, Offenlegung).
  • Bestandteile (Kapitalgesellschaft):
    1. Bilanz (§ 266 HGB): Stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Aktiva (Mittelverwendung) und Passiva (Mittelherkunft).
    2. GuV (§ 275 HGB): Zeitraumbezogene Erfolgsermittlung durch Saldierung von Aufwendungen und Erträgen.
    3. Anhang (§ 284 f. HGB): Erläuterungs- und Ergänzungsfunktion zu Bilanz und GuV (z.B. angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden).
  • Funktionen:
    • Informationsfunktion: Adressaten sind interne (Management) und externe (Investoren, Banken, Finanzamt) Stakeholder.
    • Zahlungsbemessungsfunktion: Grundlage für die Ermittlung von Steuern und Gewinnausschüttungen.
    • Dokumentationsfunktion: Lückenloser Nachweis der Geschäftsvorfälle.
  • Prüfungsfokus: Abgrenzung Bilanz (Bestandsgrößen, Zeitpunkt) vs. GuV (Stromgrößen, Zeitraum). Verständnis der Verknüpfung: GuV-Ergebnis fließt in das Eigenkapital der Bilanz.

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