Kaufvertrag
Ein Vertrag, durch den sich der Verkäufer zur Übergabe und Eigentumsverschaffung einer Sache und der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Definition und Gesetz
Der Kauf-Vertrag ist ein sehr wichtiger Vertrag im Geschäfts-Leben. Die Regeln stehen im Bürger-lichen Gesetz-Buch (BGB) in den Paragrafen 433 und folgende. Es ist ein Vertrag mit gegenseitigen Pflichten. Das bedeutet: Eine Person gibt etwas und bekommt dafür etwas zurück. Der Verkäufer gibt eine Sache ohne Fehler. Der Käufer gibt dafür Geld.
Die Pflichten im Vertrag
Die wichtigsten Pflichten stehen in § 433 BGB:
- Pflichten vom Verkäufer:
- Sache übergeben: Der Verkäufer muss dem Käufer die Sache geben.
- Eigentum geben: Der Käufer muss der neue rechtliche Eigentümer werden.
- Keine Fehler: Die Sache darf keine Fehler haben. Sie muss so sein, wie es vereinbart war.
- Pflichten vom Käufer:
- Geld bezahlen: Der Käufer muss den vereinbarten Preis bezahlen.
- Sache annehmen: Der Käufer muss die Sache annehmen, wenn sie geliefert wird.
Praxis-Beispiel im Büro-Management
Die Lern-leicht GmbH braucht 20 neue Büro-Stühle. Laura Müller fragt bei einer Firma an. Die Firma heißt Tech-Office Systems KG. Sie schickt ein Angebot. Ein Stuhl kostet 250 €. Herr Schmidt ist einverstanden. Laura schickt eine schriftliche Bestellung. Jetzt gibt es einen gültigen Kauf-Vertrag. Die Tech-Office Systems KG muss die 20 Stühle liefern. Die Lern-leicht GmbH wird der neue Eigentümer. Die Lern-leicht GmbH muss die Rechnung von 5.000 € bezahlen. Sie muss die Stühle auch annehmen.
Wichtigkeit für die Prüfung
In der IHK-Prüfung ist der Kauf-Vertrag sehr wichtig. Du musst wissen, wie ein Kauf-Vertrag entsteht. Du musst die Pflichten von Käufer und Verkäufer kennen. Du musst auch wissen, was bei Problemen passiert. Zum Beispiel bei Fehlern an der Ware oder bei später Lieferung. Der Unterschied zu anderen Verträgen ist auch wichtig.
Ähnliche Begriffe
- Willens-Erklärung
- Antrag und Annahme
- Sach-Mangel
- Gewähr-Leistung
- Eigentums-Vorbehalt
Passender Kurs
Lernfeld 4 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen.
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