Personalkosten
Die Gesamtheit aller Aufwendungen, die einem Arbeitgeber durch die Beschäftigung von Mitarbeitern entstehen. Umfasst mehr als nur das Bruttogehalt.
Personalkosten: Definition und Struktur
- Definition (HGB): Gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB als „Aufwendungen für Löhne und Gehälter“ und „soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung“ in der GuV auszuweisen.
- Umfassende Definition: Gesamtheit aller durch den Produktionsfaktor Arbeit verursachten Aufwendungen eines Unternehmens in einer Periode.
Bestandteile der Personalkosten
| Kategorie | Beispiele | Buchungskonten (SKR03) |
|---|---|---|
| Direkte Personalkosten | Bruttolöhne, Bruttogehälter, Ausbildungsvergütungen | 4110 (Löhne), 4120 (Gehälter) |
| Gesetzliche Sozialaufwendungen | AG-Anteil zur KV, RV, AV, PV; Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) | 4165 (AG-Anteil SV), 4140 (Beiträge BG) |
| Freiwillige Sozialaufwendungen | Betriebliche Altersvorsorge, Fahrtkostenzuschüsse, Jubiläumszuwendungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld | 4155 (Fahrtkostenerst.), 4170 (Vermögensb. AG-Anteil), 4175 (Freiw. soz. Aufw.) |
| Sonstige Personalkosten | Kosten der Personalbeschaffung, Aus- und Fortbildungskosten, Reisekosten | 4150 (Fortbildung), 4663 (Reisekosten AN) |
Prüfungsrelevanz
- Abgrenzung: Klare Unterscheidung zwischen dem Bruttogehalt als Teil der Personalkosten und den gesamten Personalkosten (inkl. Lohnnebenkosten) ist essenziell.
- Kalkulation: Fähigkeit zur Berechnung der gesamten Arbeitgeberbelastung (Bruttogehalt + AG-Anteil SV) ist eine Standardanforderung.
- Buchungstechnik: Korrekte Zuordnung der verschiedenen Personalaufwandsarten zu den spezifischen Konten im SKR03. ⚠️ Fehler bei der Kontierung führen zu einer unkorrekten Darstellung in der BWA und GuV.
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