Personenbezogene Daten
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Sie sind der zentrale Schutzgegenstand der DSGVO.
Personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO)
- Definition: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
- Identifizierbarkeit: Eine Person ist identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt (z.B. über eine Kundennummer) bestimmt werden kann. Der Kontext ist entscheidend.
- Reichweite: Der Begriff ist sehr weit auszulegen. Er umfasst:
- Stammdaten: Name, Anschrift, Geburtsdatum
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse, Telefonnummer
- Kennnummern: Kunden-, Personal-, Sozialversicherungsnummer
- Finanzdaten: Bankverbindung, Bonitätsinformationen
- Online-Kennungen: IP-Adressen, Cookie-IDs, User-IDs
- Physische/Physiologische Merkmale: Fotos, Videoaufnahmen, Gesundheitsdaten
- Abgrenzung:
- Sachbezogene Daten: Informationen ohne Personenbezug (z.B. rein technische Maschinendaten).
- Anonymisierte Daten: Daten, bei denen der Personenbezug irreversibel entfernt wurde. Die DSGVO ist nicht mehr anwendbar.
- Pseudonymisierte Daten (Art. 4 Nr. 5): Der Name wird durch ein Pseudonym (z.B. eine Nummer) ersetzt. Der Personenbezug kann aber über eine separate Zuordnungstabelle wiederhergestellt werden. Pseudonymisierte Daten sind weiterhin personenbezogene Daten und fallen unter die DSGVO. Pseudonymisierung ist eine empfohlene Schutzmaßnahme (TOM).
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)
- Definition: Besonders sensible Daten, die einem erhöhten Schutz unterliegen. Dazu zählen u.a. Gesundheitsdaten, ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten.
- Verarbeitungsgrundsatz: Grundsätzliches Verarbeitungsverbot mit eng gefassten Ausnahmetatbeständen (z.B. ausdrückliche Einwilligung, Erforderlichkeit im Arbeitsrecht).
Prüfungsrelevanz
- Die Definition ist Basiswissen.
- Die Fähigkeit zur Identifikation von personenbezogenen Daten in Fallbeispielen ist entscheidend.
- Die Abgrenzung zu anonymen und die Einordnung von pseudonymen Daten wird oft geprüft.
- Das Erkennen von besonderen Datenkategorien (z.B. Krankmeldung im Personalwesen) und deren höherem Schutzbedarf ist wichtig.
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