Rechnung
Ein Dokument, das eine Geldforderung für eine Lieferung oder Leistung aufschlüsselt und den Empfänger zur Zahlung auffordert.
Rechnung (Faktura)
- Definition: Ein Dokument, das eine Entgeltforderung für eine Lieferung oder sonstige Leistung ausweist. Es ist ein zentraler Buchungsbeleg und die Grundlage für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers.
- Rechtsgrundlage: Primär § 14, § 14a Umsatzsteuergesetz (UStG). Sekundär auch HGB (Aufbewahrungspflichten) und GoBD.
- Funktionen:
- Dokumentationsfunktion: Nachweis über Art, Umfang und Entgelt der Leistung.
- Abrechnungsfunktion: Geltendmachung der Forderung.
- Beweisfunktion: Dient als Beweismittel im Zivilprozess.
- Steuerfunktion: Voraussetzung für den Vorsteuerabzug (§ 15 UStG).
- Pflichtbestandteile nach § 14 Abs. 4 UStG:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden.
- Ausstellungsdatum.
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer.
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung/Leistung.
- Zeitpunkt der Lieferung/Leistung.
- Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Nettoentgelt.
- Anzuwendender Steuersatz.
- Auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag.
- Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.
- Sonderformen und verwandte Begriffe:
- Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV): Bis 250 € brutto, reduzierte Pflichtangaben (z.B. Name des Empfängers nicht nötig).
- Gutschrift (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG): Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird.
- Proformarechnung: Beleg ohne Zahlungsaufforderung, z.B. für Zollzwecke oder als Vorabkopie.
- Stornorechnung/Korrekturrechnung: Dient der Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung.
- Prüfungsrelevanz: Sehr hoch. Abfrage der Pflichtbestandteile, Erkennen von Fehlern in Musterrechnungen, Abgrenzung zur Kleinbetragsrechnung.
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