Soziale Marktwirtschaft
Die in Deutschland geltende Wirtschaftsordnung, die die Freiheit des Marktes mit dem Prinzip des sozialen Ausgleichs verbindet.
Soziale Marktwirtschaft (SMW)
- Definition: Ordnungspolitisches Leitbild, das die Synthese aus dem Prinzip der "Freiheit auf dem Markt" mit dem des "sozialen Ausgleichs" anstrebt.
- Konstituierende Prinzipien (nach Eucken/Müller-Armack):
- Markt-Komponente: Funktionsfähiges Preissystem, Wettbewerbsfreiheit, Privateigentum, Vertragsfreiheit, Haftungsprinzip, Konstanz der Wirtschaftspolitik.
- Sozial-Komponente (regulierende Prinzipien): Sozialpolitik (Sozialversicherungen, Transferleistungen), Arbeitsmarktregulierung (KSchG, MiLoG), Einkommensumverteilung (Steuerprogression), Wettbewerbsschutz (GWB), Verbraucherschutz.
- Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip), Art. 14 Abs. 2 GG ("Eigentum verpflichtet"), Art. 12 GG (Berufsfreiheit).
- Abgrenzung:
- vs. Freie Marktwirtschaft: Staat greift aktiv korrigierend und gestaltend ein (kein reiner "Nachtwächterstaat").
- vs. Zentralverwaltungswirtschaft: Dezentrale Planung durch Marktteilnehmer und Privateigentum an Produktionsmitteln bleiben erhalten.
- Prüfungsfokus: Fähigkeit, konkrete politische Maßnahmen (z.B. Mindestlohn) der Markt- oder Sozialkomponente zuzuordnen und Zielkonflikte zu erkennen (z.B. Effizienz vs. Gerechtigkeit).
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