Sozialversicherungsbeiträge
Gesetzlich vorgeschriebene Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).
Definition von Sozial-Versicherungs-Beiträgen
Sozial-Versicherungs-Beiträge sind Geld-Zahlungen. Sie sind in Deutschland Pflicht. Arbeiter und Firmen zahlen diese Beiträge. Das Geld geht an die Sozial-Versicherung. Die Sozial-Versicherung ist ein Schutz-System. Es schützt die Menschen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter. Alle zahlen Geld ein. Wer Hilfe braucht, bekommt Geld oder Hilfe.
Die fünf Teile der Sozial-Versicherung
Die Sozial-Versicherung in Deutschland hat fünf Teile:
- Kranken-Versicherung: Sie bezahlt den Arzt oder das Kranken-Haus.
- Renten-Versicherung: Sie bezahlt dein Geld, wenn du alt bist und nicht mehr arbeitest.
- Arbeitslosen-Versicherung: Sie bezahlt dir Geld, wenn du deine Arbeit verlierst.
- Pflege-Versicherung: Sie hilft dir mit Geld, wenn du Pflege brauchst.
- Unfall-Versicherung: Sie bezahlt, wenn du bei der Arbeit einen Unfall hast. Die Firma zahlt diese Versicherung allein.
Aufteilung und Rechnung
Die Beiträge für die ersten vier Versicherungen teilen sich Arbeiter und Firmen. Jeder zahlt die Hälfte. Der Anteil vom Arbeiter wird vom Brutto-Gehalt abgezogen. Der Anteil von der Firma kommt extra dazu. Die Höhe der Beiträge hängt vom Brutto-Gehalt ab.
Bedeutung im Büro-Management
Sozial-Versicherungs-Beiträge sind für dich im Büro sehr wichtig:
- Lohn-Abrechnung: Du musst die Beiträge für Arbeiter und Firma richtig ausrechnen. Das ist eine wichtige Aufgabe in der Lohn-Buchhaltung.
- Meldungen machen: Die Firma muss jeden Mitarbeiter bei der Kranken-Kasse anmelden. Jeden Monat muss die Firma die Beiträge melden.
- Rechnungs-Wesen: Die Beiträge der Firma sind hohe Kosten. Der Firmen-Anteil wird als Kosten gebucht. Das Konto dafür ist
4165. Alle Beiträge (dein Anteil und der Firmen-Anteil) werden als Schulden gebucht. Das Konto dafür ist1742.
Praxis-Beispiel bei der Lernleicht GmbH
Laura Müller verdient 1.050,00 Euro. Die Firma zieht 214,20 Euro von ihrem Gehalt ab. Das ist Lauras Anteil. Die Firma zahlt zusätzlich auch 214,20 Euro. Das ist der Firmen-Anteil. Zusammen sind das 428,40 Euro. Die Firma überweist dieses Geld an Lauras Kranken-Kasse. Die Kranken-Kasse verteilt das Geld dann weiter.
Wichtigkeit für die Prüfung
In der Prüfung musst du die Sozial-Versicherung kennen. Du musst wissen, wie man die Beiträge bucht. Wichtig ist: Dein Anteil wird vom Gehalt abgezogen. Der Firmen-Anteil sind extra Kosten für die Firma. Beide Teile werden auf dem Schulden-Konto 1742 gesammelt. Eine Frage in der Prüfung könnte sein: Wie bucht man den Firmen-Anteil richtig?
Ähnliche Begriffe: Arbeit-Nehmer-Anteil, Arbeit-Geber-Anteil, Lohn-Neben-Kosten.
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