Umsatzsteuer (USt)

Eine Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die vom Endverbraucher getragen wird. Für Unternehmen ist sie ein durchlaufender Posten.

Umsatzsteuer (USt) – § 1 UStG

  • Definition: Verkehr- und indirekte Steuer auf den entgeltlichen Austausch von Lieferungen und sonstigen Leistungen durch einen Unternehmer im Inland.
  • Synonym: Mehrwertsteuer (MwSt), wobei USt der juristisch korrekte Begriff ist.
  • Systematik: Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Die Steuer wird auf jeder Wirtschaftsstufe erhoben, aber durch den Vorsteuerabzug wird nur der jeweilige Mehrwert besteuert.
  • Steuerobjekt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG): Lieferungen und sonstige Leistungen.
  • Steuersubjekt (§ 2 UStG): Der leistende Unternehmer.
  • Steuerträger: Der Endverbraucher.
  • Buchungstechnische Einordnung:
    • Die USt aus Ausgangsumsätzen ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.
    • Sie wird auf einem Passivkonto (z.B. SKR03: 1776; SKR04: 3806) im Haben gebucht.
  • Prüfungsrelevanz: Abgrenzung zur Vorsteuer, Kenntnis der Steuersätze (§ 12 UStG), Berechnung der Zahllast, formale Rechnungsanforderungen (§ 14 UStG).

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