Vorsteuerabzug

Das Recht eines Unternehmens, die beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) von der eingenommenen Umsatzsteuer abzuziehen und so nur die Differenz an das Finanzamt zu zahlen.

Was ist der Vor-Steuer-Abzug?

Der Vor-Steuer-Abzug ist eine sehr wichtige Regel bei der Umsatz-Steuer. Die Regel steht im Umsatz-Steuer-Gesetz (§ 15 UStG). Sie erlaubt einer Firma, die bezahlte Umsatz-Steuer zurückzubekommen. Die Umsatz-Steuer auf Einkäufe nennt man Vor-Steuer. Die Firma zieht diese Vor-Steuer von ihrer eigenen Umsatz-Steuer-Schuld ab. So wird sicher-gestellt, dass nur der End-Kunde die Steuer bezahlt. Für die Firma ist die Steuer dann nur ein durch-laufender Posten.

Ohne den Vor-Steuer-Abzug wäre es sehr teuer. Jede Firma in einer Kette müsste Steuern auf Steuern zahlen. Das wäre unfair. Der Vor-Steuer-Abzug verhindert das.

Bedingungen für den Vor-Steuer-Abzug

Eine Firma wie die Lernleicht GmbH darf die Vor-Steuer abziehen. Aber dafür müssen bestimmte Regeln erfüllt sein:

  • Nutzung für die Firma: Der Einkauf muss für die Firma sein. Er muss für die Arbeit gebraucht werden. Private Einkäufe vom Chef zählen nicht.
  • Richtige Rechnung: Es muss eine Rechnung geben. Auf der Rechnung müssen alle wichtigen Informationen stehen. Das steht im Gesetz (§ 14 UStG). Wichtig sind zum Beispiel Name, Adresse, Steuer-Nummer und der Steuer-Betrag.
  • Leistung erhalten: Die Ware oder Dienst-Leistung muss schon da sein. Man kann die Vor-Steuer nicht vorher abziehen.

Das ist ein häufiger Fehler und wichtig für die Prüfung: Wenn auf einer Rechnung etwas Wichtiges fehlt, darf man die Vor-Steuer nicht abziehen. Deshalb ist die Rechnungs-Prüfung im Büro so wichtig.

Beispiel bei der Lernleicht GmbH

Frau Sabine Richter prüft die Rechnungen für Juli. Sie hat zwei Rechnungen:

  1. Rechnung von TechOffice Systems KG: Es geht um 5 Drucker. Der Netto-Preis ist 2.500 €. Die USt ist 475 €. Alle Angaben auf der Rechnung sind richtig. Frau Richter kann die 475 € als Vor-Steuer buchen.
  2. Rechnung von einem Schreiner: Es geht um einen neuen Tresen. Der Preis ist 3.000 € plus 570 € USt. Aber auf der Rechnung fehlt die Steuer-Nummer vom Schreiner. Frau Richter darf die 570 € nicht als Vor-Steuer abziehen. Sie muss eine neue, richtige Rechnung anfordern.

In der Umsatz-Steuer-Meldung für Juli werden alle erlaubten Vor-Steuer-Beträge gesammelt. Sie werden von der eingenommenen Umsatz-Steuer abgezogen.

Wichtigkeit für die Prüfung

Der Vor-Steuer-Abzug ist ein Haupt-Thema in der Prüfung. Du musst:

  • Das Prinzip vom Vor-Steuer-Abzug erklären können.
  • Die wichtigsten Regeln dafür nennen können. Besonders die richtige Rechnung ist wichtig.
  • Wissen, was bei einer falschen Rechnung passiert.
  • Die Zahl-Last (USt - VSt) ausrechnen können.

Andere wichtige Wörter: Vor-Steuer, Umsatz-Steuer, Zahl-Last, Rechnung, Umsatz-Steuer-Voranmeldung.

Passender Kurs

Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo) für Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Berufsübergreifende Inhalte zu Wirtschaft, Gesellschaft und Recht.

Zum Kurs →

Wissen testen

Teste dein Wissen zu „Vorsteuerabzug" mit diesen Quizzen.

Quiz: Vorsteuerabzug (Leicht)

Leicht

5 Fragen

Quiz: Vorsteuerabzug (Mittel)

Mittel

5 Fragen

Quiz: Vorsteuerabzug (Schwer)

Schwer

5 Fragen