Zahllast

Die Differenz zwischen der eingenommenen Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuer eines Unternehmens, die an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Zahllast

  • Definition: Positiver Saldo aus der Verrechnung der Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten und der abziehbaren Vorsteuer-Forderungen eines Voranmeldezeitraums. Die Zahllast stellt die abzuführende Umsatzsteuerschuld dar.
  • Rechtsgrundlage: Die Verrechnung und Abführung ist in § 18 UStG im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung geregelt.
  • Formel:

    Σ USt (§ 13a, 13b UStG) - Σ abziehbare VSt (§ 15 UStG) = Zahllast

  • Abgrenzung zum Vorsteuerüberhang:
    • Zahllast: USt > VSt → Zahlungspflicht gegenüber dem Finanzamt.
    • Vorsteuerüberhang: VSt > USt → Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt.
  • Fälligkeit: Die Zahllast ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig und an das Finanzamt zu entrichten.
  • Buchungstechnische Verrechnung: Zum Ende des Voranmeldezeitraums werden die Salden der Konten „Umsatzsteuer“ und „Vorsteuer“ über das Verrechnungskonto „Umsatzsteuer-Vorauszahlungen“ (z.B. SKR03: 1780; SKR04: 3820) abgeschlossen. Der Saldo dieses Kontos entspricht der Zahllast bzw. dem Vorsteuerüberhang.
  • Prüfungsrelevanz: Kernkompetenz im externen Rechnungswesen. Die Fähigkeit zur korrekten Ermittlung der Zahllast aus mehreren Geschäftsfällen wird häufig geprüft.

Passender Kurs

Lernfeld 6 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Wertströme erfassen und beurteilen.

Zum Kurs →

Wissen testen

Teste dein Wissen zu „Zahllast" mit diesen Quizzen.

Quiz: Zahllast (Leicht)

Leicht

5 Fragen

Quiz: Zahllast (Mittel)

Mittel

5 Fragen

Quiz: Zahllast (Schwer)

Schwer

5 Fragen