Zahlungsverzug
Die schuldhafte Nichtleistung des Schuldners trotz Fälligkeit und Mahnung (oder eines Entbehrlichkeitstatbestandes), die zu Schadensersatzansprüchen führt.
Definition und Zweck
Zahlungs-Verzug ist eine Störung bei einem Vertrag. Die Regeln stehen in § 286 vom Bürger-lichen Gesetz-Buch (BGB). Verzug bedeutet: Ein Schuldner bezahlt eine Rechnung nicht. Er bezahlt sie nicht, obwohl er es müsste. Und er hat selbst Schuld daran. Die Regeln zum Verzug sollen den Gläubiger schützen. Ein Gläubiger ist die Person, die das Geld bekommen soll. Der Gläubiger wird vor Nachteilen durch die späte Zahlung geschützt. Er bekommt durch den Verzug neue Rechte. Zum Beispiel kann er Verzugs-Zinsen verlangen.
Bedingungen für den Zahlungs-Verzug
Damit ein Schuldner in Zahlungs-Verzug kommt, muss einiges passieren:
- Es gibt eine fällige Rechnung: Der Gläubiger hat einen Anspruch auf das Geld. Er darf das Geld schon verlangen.
- Der Schuldner zahlt nicht: Der Schuldner hat das Geld nicht bezahlt.
- Mahnung oder Ausnahme: Normaler-weise beginnt der Verzug mit einer Mahnung. Eine Mahnung ist eine klare Auf-Forderung zu zahlen. Manchmal braucht man aber keine Mahnung. Das steht im Gesetz.
- Schuld: Der Schuldner muss Schuld an der späten Zahlung haben. Das Gesetz geht davon aus, dass er Schuld hat. Der Schuldner muss beweisen, dass er keine Schuld hat.
Wann braucht man keine Mahnung?
In diesen Fällen beginnt der Verzug auch ohne Mahnung:
- Festes Zahlungs-Datum: Im Vertrag steht ein genaues Datum für die Zahlung. Zum Beispiel „Zahlung am 15. Juni“.
- Der Schuldner will nicht zahlen: Der Schuldner sagt klar, dass er niemals zahlen wird.
- Die 30-Tage-Regel (§ 286 Abs. 3 BGB): Der Verzug beginnt 30 Tage nach der fälligen Rechnung. Achtung: Bei einem Ver-braucher gilt das nur, wenn er in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.
Kontext im Büro-Management und Prüfungs-Relevanz
Für Kaufleute im Büro-Management ist Zahlungs-Verzug sehr wichtig. Es ist wichtig für die Buch-Haltung und das Forderungs-Management. Man muss prüfen, ob Rechnungen bezahlt sind. Man muss Erinnerungen und Mahnungen schreiben. In der Prüfung ist die 30-Tage-Regel ein beliebtes Thema. Besonders der Unter-schied zwischen Firmen und Privat-Personen ist wichtig. Du musst wissen: Der Hinweis auf der Rechnung ist für Ver-braucher Pflicht. Für Firmen ist er nicht Pflicht.
Ähnliche Begriffe
- Mahnung
- Fälligkeit
- Verzugs-Zinsen
- Gericht-liches Mahn-Verfahren
- Forderungs-Management
Passender Kurs
Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo) für Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Berufsübergreifende Inhalte zu Wirtschaft, Gesellschaft und Recht.
Zum Kurs →Wissen testen
Teste dein Wissen zu „Zahlungsverzug" mit diesen Quizzen.