Abschreibung (AfA)

Die buchhalterische Erfassung des Wertverlusts von Anlagevermögen über dessen Nutzungsdauer, um die Anschaffungskosten als Aufwand periodengerecht zu verteilen.

Definition und Zweck

Die Abschreibung, oft als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet, ist ein zentraler Prozess in der Buchführung. Sie erfasst den planmäßigen oder außerplanmäßigen Wertverzehr von abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Der Zweck der Abschreibung ist es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines langlebigen Wirtschaftsguts nicht sofort als gesamten Aufwand zu verbuchen, sondern sie systematisch über die Jahre seiner betrieblichen Nutzung zu verteilen. Dies folgt dem Grundsatz der Periodenabgrenzung, da der Nutzen des Wirtschaftsguts ebenfalls über mehrere Perioden anfällt.

Arten der Abschreibung

  • Planmäßige Abschreibung: Dies ist der Regelfall. Der Wertverlust wird durch normalen Gebrauch, technischen Fortschritt oder Zeitablauf verursacht. Die Verteilung der Kosten erfolgt nach einem vorab festgelegten Plan. Die gängigste Methode ist die lineare Abschreibung.
  • Außerplanmäßige Abschreibung: Diese wird bei einer unerwarteten, voraussichtlich dauerhaften Wertminderung vorgenommen. Gründe können z.B. Unfälle, Katastrophen oder eine drastische technologische Veralterung sein.

Die lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibung ist die einfachste und am häufigsten verwendete Methode. Hierbei wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben.

Formel: Jährlicher Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer wird in der Regel den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums entnommen, die für eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern eine „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ festlegen.

Praxisbeispiel im Büromanagement

Die Lernleicht GmbH kauft am 1. Januar einen neuen Aktenschrank für das Büro von Herrn Schmidt für 800 € (netto). Laut AfA-Tabelle haben Büromöbel eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Laura Müller berechnet die jährliche Abschreibung:

800 € / 10 Jahre = 80 € pro Jahr

Am Ende jedes Geschäftsjahres muss Frau Richter nun eine Buchung vornehmen, um diesen Wertverlust zu erfassen. Der Buchungssatz lautet:

6520 Abschreibungen auf Sachanlagen an 0870 Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) 80 €

Dadurch wird der Aufwand in der GuV um 80 € erhöht (was den Gewinn mindert) und der Wert des Aktenschranks in der Bilanz (der sogenannte Buchwert) sinkt jedes Jahr um 80 €.

Prüfungsrelevanz

Die Berechnung der linearen Abschreibung ist ein absoluter Klassiker in IHK-Prüfungen. Du musst die Formel sicher beherrschen und anwenden können. Oft wird auch nach dem Buchungssatz gefragt. Wichtig ist das Verständnis, dass Abschreibungen Aufwand darstellen und somit den Gewinn des Unternehmens mindern. Auch die Unterscheidung zwischen planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung sollte bekannt sein.

Verwandte Begriffe: Anlagevermögen, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, Buchwert, lineare Abschreibung, degressive Abschreibung.

Passender Kurs

Lernfeld 6 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Wertströme erfassen und beurteilen.

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