Aktenplan

Ein systematisches Verzeichnis, das alle Akten eines Unternehmens nach sachlichen Gesichtspunkten gliedert und für eine einheitliche Ablage sorgt.

Aktenplan

  • Definition: Ein Aktenplan ist ein systematisches, hierarchisches Gliederungsschema zur Klassifikation des gesamten Schriftguts einer Organisation.
  • Zweck:
    • Gewährleistung einer einheitlichen, nachvollziehbaren und transparenten Aktenführung.
    • Strukturierung der analogen und digitalen Ablage (Registratur, DMS).
    • Effizienzsteigerung durch Reduzierung von Suchzeiten.
    • Grundlage für die Zuweisung von Aufbewahrungsfristen und Zugriffsrechten.
  • Strukturprinzip: Meist dekadische Klassifikation. Die Gliederung erfolgt sachbezogen nach Aufgaben und Prozessen, nicht nach der Organisationsstruktur (Abteilungen).
    • 1. Ebene: Hauptgruppe (z.B. 5 Rechnungswesen)
    • 2. Ebene: Untergruppe (z.B. 5.1 Kreditorenbuchhaltung)
    • 3. Ebene: Aktengruppe (z.B. 5.1.1 Eingangsrechnungen)
  • Prüfungsrelevanz: Verständnis des Prinzips der sachlichen Gliederung und der Vorteile (Einheitlichkeit, Transparenz). Fähigkeit, Dokumente einem vorgegebenen Aktenplan zuzuordnen.

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Lernfeld 2 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren.

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Leicht

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