Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll.

Ziel und für wen es gilt

Das All-ge-mei-ne Gleich-be-hand-lungs-ge-setz (AGG) ist ein Ge-setz gegen Dis-kri-mi-nie-rung. Es gibt das Ge-setz seit 2006. Das Ziel ist: Niemand soll wegen be-stimm-ter Gründe be-nach-tei-ligt werden. Das Ge-setz schützt Mit-ar-bei-ter, Aus-zu-bil-den-de und Be-wer-ber. Es gilt für die ganze Zeit im Beruf. Also von der Stellen-an-zei-ge bis zum Ende der Arbeit.

Die ge-schütz-ten Merk-ma-le

Das Ge-setz ver-bie-tet die Be-nach-tei-li-gung wegen sechs Merk-ma-len. Diese Merk-ma-le stehen in § 1 AGG:

  1. Rasse oder wo man her-kommt
  2. Ge-schlecht
  3. Re-li-gi-on oder Welt-an-schau-ung
  4. Be-hin-de-rung
  5. Alter
  6. Se-xu-el-le Iden-ti-tät

Folgen für die Per-so-nal-be-schaf-fung

Das AGG hat große Folgen für die Suche nach neuen Mit-ar-bei-tern:

  • Stellen-aus-schrei-bun-gen: Man muss Stellen-an-zei-gen so schreiben, dass niemand dis-kri-mi-niert wird. Man muss also neu-tra-le Wörter benutzen. Darum schreibt man immer "(m/w/d)". Das steht für männ-lich, weib-lich und divers. So wird niemand wegen des Ge-schlechts aus-ge-schlos-sen. Sätze wie "wir suchen junge Leute" sind schlecht. Sie können ältere Menschen dis-kri-mi-nie-ren.
  • Vor-stel-lungs-ge-sprä-che: Fragen zu den ge-schütz-ten Merk-ma-len sind ver-bo-ten. Ein Be-wer-ber muss diese Fragen nicht be-ant-wor-ten. Er darf sogar lügen. Das nennt man "Recht zur Lüge". Ver-bo-te-ne Fragen sind zum Beispiel: "Wollen Sie bald Kinder haben?" oder "Welche Re-li-gi-on haben Sie?".
  • Aus-wahl-ent-schei-dung: Man darf einen Be-wer-ber nicht wegen eines der Merk-ma-le ab-leh-nen. Ein ab-ge-lehn-ter Be-wer-ber kann das aber schwer be-wei-sen. Darum gibt es eine besondere Regel: Wenn ein Be-wer-ber zeigt, dass er vielleicht dis-kri-mi-niert wurde, muss die Firma das Gegen-teil be-wei-sen.

Praxis-bei-spiel im Büro-ma-nage-ment

Herr Braun von der Lernleicht GmbH schreibt eine Stellen-an-zei-ge. Er schreibt nicht "Wir suchen einen jungen Ver-käu-fer". Er schreibt "Wir suchen Ver-stär-kung für unser Ver-triebs-team (m/w/d)". Im Ge-spräch mit einer Be-wer-be-rin fragt er nichts über ihre Her-kunft. Er fragt nur nach ihren Fä-hig-kei-ten für den Beruf. Er ent-schei-det sich für einen anderen Be-wer-ber. Er schreibt die Gründe für die Ent-schei-dung auf. Zum Beispiel: Der andere Be-wer-ber kennt die Pro-duk-te besser. So kann er be-wei-sen, dass er nicht dis-kri-mi-niert hat.

Wich-tig-keit für die Prüfung

Das AGG ist ein sehr wichtiges Thema in der Prüfung. Du musst die sechs ge-schütz-ten Merk-ma-le kennen. Oft musst du in der Prüfung sagen, welche Fragen im Vor-stel-lungs-ge-spräch ver-bo-ten sind. Du musst auch eine kor-rek-te Stellen-an-zei-ge schreiben können. Es ist auch gut zu wissen, dass die Firma im Zwei-fel ihre Un-schuld be-wei-sen muss.

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Lernfeld 8 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen.

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