Angebot
Eine rechtlich bindende Willenserklärung eines Verkäufers, eine bestimmte Ware oder Dienstleistung zu festgelegten Konditionen zu veräußern.
Definition und rechtliche Grundlagen
Ein Angebot ist ein verbindliches Versprechen von einem Verkäufer. Der Verkäufer verspricht, eine Ware oder eine Dienst-Leistung zu einem festen Preis zu verkaufen. Die Regel dazu steht im Bürgerlichen Gesetz-Buch (kurz: BGB). In § 145 BGB steht: Wer ein Angebot macht, muss sich daran halten. Außer, er hat das extra ausgeschlossen.
Wenn der Käufer zu dem Angebot „Ja“ sagt, gibt es einen gültigen Vertrag. Zum Beispiel einen Kauf-Vertrag. Das Angebot ist also der erste wichtige Schritt für einen Vertrag.
Wichtige Teile von einem Angebot
Ein Angebot muss alle wichtigen Infos haben. Der Käufer muss nur noch „Ja“ sagen können. Diese wichtigen Infos müssen drin sein:
- Wer verkauft an wen? Die Namen von Verkäufer und Käufer.
- Was wird verkauft? Der genaue Name von der Ware oder der Dienst-Leistung.
- Wie viel wird verkauft? Die genaue Anzahl der Stücke.
- Was kostet es? Der Preis für ein Stück und der Gesamt-Preis.
In Angeboten von Firmen stehen oft noch mehr Infos. Zum Beispiel die Liefer-Zeit, die Zahlungs-Bedingungen und wie lange das Angebot gültig ist.
Praxis-Beispiel im Büro-Management
Laura Müller ist Auszubildende bei der Lernleicht GmbH. Sie hat bei drei Firmen nach Büro-Stühlen gefragt. Die Firma „Sitz-Gut GmbH“ schickt dieses Angebot:
„Sehr geehrte Frau Müller, danke für Ihre Anfrage. Wir bieten Ihnen an: 25 Stück Büro-Stuhl Modell 'ErgoComfort'. Der Preis pro Stück ist 320,00 € plus Steuer. Der Gesamt-Preis ist 8.000,00 € plus Steuer. Die Lieferung dauert 3 bis 4 Wochen. Sie können in 14 Tagen mit 2% Skonto (Preis-Nachlass) bezahlen. Oder in 30 Tagen ohne Skonto. Dieses Angebot ist gültig bis [Datum in 4 Wochen].“
Dieses Schreiben ist ein verbindliches Angebot. Wenn die Lernleicht GmbH rechtzeitig bestellt, muss die Sitz-Gut GmbH genau so liefern.
Wichtigkeit für die Prüfung
In der IHK-Prüfung ist der Unterschied zur Anfrage wichtig. Eine Anfrage ist unverbindlich. Ein Angebot ist verbindlich. Du musst auch die Frei-Zeichnungs-Klauseln kennen. Das sind Sätze wie „unverbindlich“ oder „freibleibend“. Mit diesen Sätzen ist ein Angebot nicht mehr verbindlich. Wenn der Käufer das Angebot zu spät annimmt, ist es auch nicht mehr gültig. Es ist dann ein neues Angebot vom Käufer an den Verkäufer.
Ähnliche Begriffe
- Anfrage: Eine unverbindliche Frage vor dem Angebot.
- Annahme: Das „Ja“ vom Käufer zum Angebot.
- Kauf-Vertrag: Der Vertrag, der durch Angebot und Annahme entsteht.
- Frei-Zeichnungs-Klausel: Ein Satz, der die Bindung von einem Angebot aufhebt.
Passender Kurs
Lernfeld 3 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Aufträge bearbeiten.
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