Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Eine deutsche Verordnung, die konkrete Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten festlegt.
Zweck und rechtliche Einordnung
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erlassen wurde. Sie dient der Konkretisierung der allgemeinen Schutzziele des ArbSchG und legt detaillierte, verbindliche Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten fest. Ihr Hauptziel ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten zu gewährleisten und zu verbessern.
Struktur und wesentliche Inhalte
Die ArbStättV ist in mehrere Paragraphen und einen umfassenden Anhang gegliedert. Die Paragraphen regeln allgemeine Pflichten, wie die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§ 3) und die Unterweisung der Beschäftigten (§ 6). Der Anhang enthält die konkreten technischen und organisatorischen Anforderungen an Arbeitsstätten.
Wichtige Regelungsbereiche sind:
- Raumabmessungen und Bewegungsflächen (Anhang 1.2): Definiert Mindestgrößen für Arbeitsräume und freie Flächen für die Mitarbeiter.
- Sicherheit auf Verkehrswegen (Anhang 1.8): Stellt Anforderungen an Flure, Treppen und Türen, um Unfälle zu vermeiden.
- Brandschutz (Anhang 2.2): Regelt die Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und die Kennzeichnung von Fluchtwegen.
- Beleuchtung und Sichtverbindung (Anhang 3.4): Fordert ausreichend Tageslicht und künstliche Beleuchtung (präzisiert durch ASR A3.4 mit z.B. 500 Lux für Büros).
- Raumtemperatur (Anhang 3.5): Macht Vorgaben für ein gesundheitlich zuträgliches Raumklima (präzisiert durch ASR A3.5 mit z.B. min. 20°C für Büros).
- Lärm (Anhang 3.7): Zielt darauf ab, den Schalldruckpegel so niedrig wie möglich zu halten, um Konzentration zu fördern und Gehörschäden zu vermeiden.
- Sanitärräume (Anhang 4.1): Regelt die Bereitstellung von Toiletten, Waschräumen und Umkleideräumen.
Besondere Bedeutung: Anhang 6 für Bildschirmarbeitsplätze
Für Kaufleute für Büromanagement ist der Anhang 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ von zentraler Bedeutung. Dieser Teil hat die Inhalte der früheren, eigenständigen Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) aufgenommen.
Die wesentlichen Forderungen sind:
- Ergonomische Gestaltung: Der gesamte Arbeitsplatz (Stuhl, Tisch, Bildschirm, Software) muss nach ergonomischen Grundsätzen gestaltet sein.
- Anforderungen an Arbeitsmittel: Bildschirme müssen z.B. flimmerfrei und reflexionsarm sein, Tastaturen müssen neigbar und vom Bildschirm getrennt sein.
- Arbeitsablauf: Die Arbeit am Bildschirm muss durch Pausen oder andere Tätigkeiten regelmäßig unterbrochen werden.
- Augen und Sehvermögen: Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anbieten – vor Aufnahme der Tätigkeit, regelmäßig danach und bei Auftreten von Sehbeschwerden.
Praxisbeispiel bei der Lernleicht GmbH
Als die Lernleicht GmbH ein neues Großraumbüro plant, muss Personalleiter Herr Braun sicherstellen, dass alle Vorgaben der ArbStättV eingehalten werden. Er prüft gemeinsam mit dem IT-Administrator Herrn Fischer und dem Betriebsratsvorsitzenden Herrn Neumann, ob die geplanten Arbeitsplätze genügend Bewegungsfläche bieten, die Beleuchtungsstärke 500 Lux erreicht, die Akustikmaßnahmen den Lärmpegel unter 55 dB(A) halten und die Fluchtwege korrekt dimensioniert und gekennzeichnet sind. Dies ist eine direkte Anwendung der ArbStättV in der betrieblichen Praxis.
Prüfungsrelevanz
Die ArbStättV ist ein Kernbestandteil der Prüfungsinhalte im Bereich Arbeitsorganisation und -sicherheit. Kandidaten sollten wissen:
- Dass die ArbStättV das ArbSchG konkretisiert.
- Dass die BildscharbV in der ArbStättV (Anhang 6) aufgegangen ist.
- Die wichtigsten Kennzahlen für Büroräume (Temperatur, Beleuchtung).
- Die grundlegenden Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere das Recht auf Augenuntersuchungen und Pausen.
Verwandte Begriffe: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Gefährdungsbeurteilung, Arbeitssicherheit.
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