Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Eine deutsche Verordnung, die konkrete Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten festlegt.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Rechtsnatur: Verordnung zur Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Sie setzt EU-Recht (Arbeitsstätten-Richtlinie 89/654/EWG) in nationales Recht um.
- Geltungsbereich: Gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
- Zentrales Instrument: § 3 ArbStättV fordert eine Gefährdungsbeurteilung als Grundlage aller Maßnahmen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsstätte entsprechend dem Ergebnis der Beurteilung, dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene einrichten und betreiben.
Struktur und Kerninhalte
- Paragraphenteil: Allgemeine Vorschriften (z.B. § 3 Gefährdungsbeurteilung, § 4 Besondere Anforderungen, § 6 Unterweisung).
- Anhang: Konkrete Anforderungen an Arbeitsstätten. Für das Büromanagement sind besonders relevant:
- 1.2: Raumabmessungen und Bewegungsflächen
- 3.4: Beleuchtung und Sichtverbindung
- 3.5: Raumtemperatur
- 3.6: Lüftung
- 3.7: Lärm
- 6: Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
Fokus: Anhang 6 (ehem. BildscharbV)
- Integration: Die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) wurden 2016 vollständig in den Anhang 6 der ArbStättV überführt. Die separate BildscharbV ist außer Kraft.
- Anforderungen an den Arbeitsplatz:
- 6.1: Allgemeine Anforderungen (ergonomische Gestaltung, blendfreie Oberflächen, ausreichend Platz).
- 6.2: Anforderungen an Bildschirme (lesbare Zeichen, Flimmerfreiheit, Verstellbarkeit).
- 6.3: Anforderungen an sonstige Arbeitsmittel (Tastatur getrennt & neigbar, ergonomische Eingabegeräte).
- 6.4: Anforderungen an die Softwaregestaltung (Benutzerfreundlichkeit, Anpassbarkeit).
- Anforderungen an den Arbeitsablauf:
- 6.1 (2): Pflicht zur regelmäßigen Unterbrechung der Bildschirmtätigkeit durch Pausen oder Tätigkeitswechsel.
- 6.5: Anspruch auf Untersuchung der Augen und des Sehvermögens ( Angebotsvorsorge nach ArbMedVV).
Prüfungsrelevanz
- Die ArbStättV ist die zentrale Rechtsquelle für alle Fragen zur physischen Gestaltung des Büroarbeitsplatzes.
- Das Wissen um die Integration der BildscharbV ist eine häufige Prüfungsfalle.
- Die Verknüpfung der ArbStättV mit den konkretisierenden ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) ist essenziell (z.B. ArbStättV Anhang 3.5 → ASR A3.5 → 20°C).
Passender Kurs
Lernfeld 2 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren.
Zum Kurs →Wissen testen
Teste dein Wissen zu „Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)" mit diesen Quizzen.