Aufhebungsvertrag
Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet.
De-fi-ni-ti-on
Ein Auf-he-bungs-ver-trag ist eine Ei-ni-gung. Der Arbeit-ge-ber und der Arbeit-neh-mer beenden den Arbeits-ver-trag zusammen. Es ist kein ein-sei-ti-ger Schritt wie eine Kündigung. Beide müssen zu-stim-men und unter-schrei-ben.
Er-klä-rung im Kon-text Büro-ma-nage-ment
In der Per-so-nal-ab-tei-lung schreibt man Auf-he-bungs-ver-trä-ge. Als Kauf-mann oder Kauf-frau für Büro-ma-nage-ment hilfst du dabei. Du schreibst den Vertrag nach einer Vor-la-ge. Du machst Termine für die Unter-schrift. Du be-rei-test alle Pa-pie-re vor. Wichtig ist: Der Vertrag muss schrift-lich sein. Ein münd-li-cher Vertrag ist un-gül-tig. Firmen nutzen den Vertrag oft, um Streit über eine Kündigung zu ver-mei-den.
Praxis-bei-spiel
Herr Wagner arbeitet im Ver-trieb. Er hat einen neuen Job in Hamburg. Er möchte schnell um-zie-hen. Seine Kündigungs-frist ist aber sehr lang. Er spricht mit dem Per-so-nal-lei-ter, Herrn Braun. Sie einigen sich, die Arbeit früher zu beenden. Herr Braun schreibt einen Auf-he-bungs-ver-trag. Im Vertrag steht das neue End-da-tum. Es gibt auch Regeln für den Rest-ur-laub und das Arbeits-zeug-nis. Herr Wagner bekommt ein gutes Zeug-nis. Beide unter-schrei-ben den Vertrag. Die Trennung ist für beide Seiten gut und ohne Streit.
Prüfungs-re-le-vanz
Der Auf-he-bungs-ver-trag ist in der Prüfung sehr wichtig. Du musst den Unter-schied zur Kündigung kennen. Diese Punkte sind wichtig:
- Zwei-sei-tig-keit: Es ist ein Vertrag. Beide müssen wollen. Niemand kann ge-zwun-gen werden.
- Form: Er muss immer schrift-lich sein.
- In-hal-te: Im Vertrag stehen oft das End-da-tum, eine Ab-fin-dung (Geld), Regeln zum Urlaub und zum Zeug-nis.
- Sperr-zeit beim Arbeits-lo-sen-geld: Das ist die größte Gefahr. Das Arbeits-amt zahlt oft 12 Wochen kein Geld. Der Grund: Der Arbeit-neh-mer hat selbst mit-ge-hol-fen, arbeits-los zu werden. Das ist eine häufige Prüfungs-frage.
- Kein Kündigungs-schutz: Wer unter-schreibt, ver-zich-tet auf seinen Kündigungs-schutz.
Ver-wand-te Be-grif-fe
- Kündigung
- Ab-fin-dung
- Kündigungs-schutz
- Sperr-zeit (Arbeits-lo-sen-geld)
- Arbeits-zeug-nis
Passender Kurs
Lernfeld 8 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen.
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