Aufhebungsvertrag
Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet.
Aufhebungsvertrag (Auflösungsvertrag)
- Rechtsnatur: Zweiseitiger Vertrag zur einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Stellt eine Alternative zur einseitigen Kündigung dar.
- Gesetzliche Grundlage: Erwähnt in § 623 BGB bezüglich der Formvorschrift.
- Form: Zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Mündliche oder elektronische Vereinbarungen sind nichtig.
- Vorteile für den Arbeitgeber:
- Rechtssicherheit (kein Kündigungsschutzprozess).
- Keine Einhaltung von Kündigungsfristen erforderlich.
- Beendigung auch bei Mitarbeitern mit Sonderkündigungsschutz (z.B. Schwangere, Betriebsräte) möglich.
- Keine Anhörung des Betriebsrats erforderlich.
- Vorteile für den Arbeitnehmer:
- Möglichkeit zur Aushandlung einer Abfindung.
- Flexibler Beendigungszeitpunkt.
- Vermeidung einer verhaltensbedingten Kündigung und deren negativen Auswirkungen im Lebenslauf.
- Inhalt des Arbeitszeugnisses kann oft vertraglich festgelegt werden.
- Nachteile / Risiken für den Arbeitnehmer:
- Sperrzeit beim ALG I: Regelfall ist eine 12-wöchige Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III, da die Arbeitslosigkeit vorsätzlich herbeigeführt wurde. ⚠️ Dies ist die zentrale Prüfungsfalle!
- Aufgabe sämtlicher Kündigungsschutzrechte.
- Keine Beteiligung des Betriebsrats.
- Typische Regelungsinhalte: Beendigungsdatum, Höhe einer Abfindung, Regelungen zur Freistellung, Urlaubsabgeltung, Zeugniserteilung (Inhalt/Note), Ausgleichsklauseln (Erledigungsklauseln).
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Lernfeld 8 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen.
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