Bezugspreis

Der finale Einstandspreis einer Ware, der alle Kosten bis zum Eintreffen im eigenen Lager berücksichtigt. Er ist die Grundlage für den quantitativen Angebotsvergleich.

Definition und Zweck

Der Bezugspreis, auch Einstandspreis genannt, ist ein zentraler Begriff im Beschaffungswesen. Er bezeichnet den tatsächlichen Preis, den ein Unternehmen für eine eingekaufte Ware bezahlen muss, bis diese sich an ihrem Bestimmungsort befindet (in der Regel das eigene Lager). Der Bezugspreis ist somit mehr als nur der reine Produktpreis aus dem Katalog; er schließt alle Preisminderungen (wie Rabatte und Skonti) und alle zusätzlichen Kosten (Bezugskosten wie Fracht und Versicherung) mit ein.

Der Hauptzweck der Bezugspreisermittlung ist die Schaffung einer objektiven Vergleichsgrundlage für verschiedene Angebote. Ein Lieferant mag einen niedrigen Listenpreis haben, aber hohe Frachtkosten verlangen. Ein anderer hat einen höheren Listenpreis, gewährt aber großzügige Rabatte. Nur durch die Berechnung des finalen Bezugspreises lässt sich ermitteln, welches Angebot rein finanziell (quantitativ) das günstigste ist.

Die Bezugspreiskalkulation

Die Ermittlung des Bezugspreises erfolgt nach einem standardisierten Schema, der sogenannten Bezugspreiskalkulation oder auch Rückwärtskalkulation aus Sicht des Einkaufs. Die einzelnen Rechenschritte sind:

  1. Listeneinkaufspreis (LEP): Der Preis laut Katalog oder Preisliste des Lieferanten (netto).
  2. - Liefererrabatt: Preisnachlässe, die sofort vom Listenpreis abgezogen werden (z.B. Mengenrabatt, Treuerabatt, Sonderrabatt). Das Ergebnis ist der Zieleinkaufspreis.
  3. = Zieleinkaufspreis (ZEP): Der Preis, der bei Zahlung innerhalb des Zahlungsziels (z.B. 30 Tage) fällig wäre.
  4. - Liefererskonto: Ein Preisnachlass für schnelle Zahlung (z.B. 2% bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen). Wichtig: Skonto wird immer vom Zieleinkaufspreis berechnet! Das Ergebnis ist der Bareinkaufspreis.
  5. = Bareinkaufspreis (BEP): Der Preis, der nach Abzug aller möglichen Preisnachlässe übrig bleibt.
  6. + Bezugskosten: Alle zusätzlichen Kosten, die anfallen, um die Ware ins eigene Unternehmen zu bekommen. Dazu gehören z.B. Fracht, Porto, Verpackung, Transportversicherung, Zölle.
  7. = Bezugspreis (BP): Der endgültige Einstandspreis der Ware.

Praxisbeispiel im Büromanagement

Laura Müller von der Lernleicht GmbH vergleicht ein Angebot für einen Bürostuhl. Die Daten lauten:

  • Listeneinkaufspreis: 320,00 €
  • Mengenrabatt: 10 %
  • Zahlungsbedingungen: 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen
  • Bezugskosten: Lieferung frei Haus (also 0,00 €)

Lauras Berechnung des Bezugspreises pro Stuhl sieht so aus:

  320,00 € (Listeneinkaufspreis)
-  32,00 € (10% Rabatt von 320,00 €)
= 288,00 € (Zieleinkaufspreis)
-   5,76 € (2% Skonto von 288,00 €)
= 282,24 € (Bareinkaufspreis)
+   0,00 € (Bezugskosten)
= 282,24 € (Bezugspreis)

Dieser Betrag von 282,24 € ist der Wert, den Laura für den quantitativen Angebotsvergleich heranzieht und mit den Bezugspreisen der anderen Anbieter vergleicht.

Prüfungsrelevanz

Die Bezugspreiskalkulation ist ein absoluter Klassiker in der IHK-Abschlussprüfung für Kaufleute für Büromanagement. Es wird erwartet, dass das Schema sicher beherrscht und angewendet werden kann. Häufige Fehlerquellen in der Prüfung sind:

  • Skonto wird vom falschen Wert berechnet (korrekt ist immer vom Zieleinkaufspreis).
  • Netto- und Bruttobeträge werden verwechselt (die Kalkulation erfolgt i.d.R. mit Nettowerten).
  • Bezugskosten werden vergessen oder falsch zugeordnet.

Verwandte Begriffe

  • Quantitativer Angebotsvergleich: Der Vergleich von Angeboten auf Basis rein zahlenbasierter Fakten, dessen Kern die Bezugspreiskalkulation ist.
  • Skonto: Ein Preisnachlass für schnelle Zahlung.
  • Rabatt: Ein sofortiger Preisnachlass, der aus verschiedenen Gründen gewährt wird.
  • Incoterms: Internationale Handelsklauseln (z.B. "frei Haus", "ab Werk"), die regeln, wer die Bezugskosten trägt.

Passender Kurs

Lernfeld 3 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Aufträge bearbeiten.

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