Bezugspreis
Der finale Einstandspreis einer Ware, der alle Kosten bis zum Eintreffen im eigenen Lager berücksichtigt. Er ist die Grundlage für den quantitativen Angebotsvergleich.
Bezugspreis / Einstandspreis
- Definition: Der Bezugspreis repräsentiert die Summe aller Aufwendungen, die für die Beschaffung eines Gutes bis zum Eingang im Unternehmen anfallen. Er ist die maßgebliche Größe für die Bewertung von Waren im Umlaufvermögen und die Basis für den quantitativen Angebotsvergleich.
- Zweck: Objektivierung des Preisvergleichs durch Einbeziehung aller Preisbestandteile (Nachlässe und Nebenkosten).
- Kalkulationsschema (Rückwärtskalkulation des Einkaufs):
Position Berechnung Listeneinkaufspreis (LEP) Preis lt. Angebot/Katalog (netto) - Liefererrabatt (LR) z.B. Mengen-, Treue-, Sonderrabatt in % vom LEP = Zieleinkaufspreis (ZEP) Rechnungsbetrag vor Skontoabzug - Liefererskonto (LS) Preisnachlass für schnelle Zahlung, in % vom ZEP = Bareinkaufspreis (BEP) Preis nach allen Nachlässen + Bezugskosten (BK) Fracht, Verpackung, Versicherung, Zölle = Bezugspreis (BP) Finaler Einstandspreis - Prüfungsrelevanz: Hohe Relevanz in der Abschlussprüfung. Das Schema muss sicher beherrscht werden. Typische Fehlerquellen sind die falsche Berechnungsgrundlage für den Skonto (korrekt: ZEP) und die Nichtberücksichtigung von Bezugskosten.
- Verwandte Begriffe: Incoterms (regeln die Verteilung der Bezugskosten), Quantitativer Angebotsvergleich, Skonto, Rabatt.
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Lernfeld 3 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Aufträge bearbeiten.
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